JOBCENTER MUSS SCHULBÜCHER ZUSÄTZLICH BEZAHLEN

Mitte Januar berichtete auch die hiesige Presse, dass das JobCenter Kosten für Schulbücher übernehmen muss. Da fragt man sich, was hat es damit auf sich? Gerade auch angesichts einer Pauschale für Schulbedarf in Höhe von 100,- Euro. Wir haben mal nachgeguckt, welche Konsequenzen das Urteil hat. Und wie Sie zu Ihrem Geld kommen.
Schulbücher gehören nicht zum Schulbedarf

Entgegen der naheliegenden Vermutung, die Schulbedarfspauschale solle für den Kauf von Schulbüchern herhalten, ist dem nicht so. Das Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen hat klargestellt, dass Schulbücher kein Schulbedarf sind. Die Pauschale für Schulbedarf soll lediglich die regelmäßig anfallenden Kosten für Stifte, Schulhefte, Kopierkosten, Federmäppchen oder auch gelegentliche größere Anschaffungen wie Taschenrechner oder Schultornister abdecken.

Drei Euro monatlich für Bücher

Im Regelsatz für Schüler sind hingegen nur drei Euro für Bücher im Allgemeinen[1] vorgesehen. Angesichts von Kosten für Schulbücher, die nicht selten 100,- Euro pro Schuljahr übersteigen, bleibt ein großer Teil des Bedarfs ungedeckt.

Dies stellt nach Ansicht des LSG Niedersachsen-Bremen eine Regelungslücke dar. Der Gesetzgeber müsse das gesamte menschenwürdige Existenzminimum einschließlich der Kosten des Schulbesuches sicherstellen. Diese Lücke sei für Einmalbedarfe wie Schulbücher über eine verfassungskonforme Auslegung des § 21 Abs. 6 SGB II zu schließen, auch wenn diese Norm ihrem Wortlaut nach nur laufende Bedarfe betreffe.
Mehrkosten müssen vom JobCenter zusätzlich bezahlt werden

Damit ist klar, dass Kosten für Schulbücher, die 36,- Euro jährlich (12 Monate mal 3,- Euro) übersteigen, vom JobCenter zusätzlich erstattet werden müssen.

Was tun, wenn das Jobcenter die Kosten für Schulbücher nicht bezahlt?

Probleme mit dem JobCenter? Suche Sie eine Unabhängige Hartz4-Beratung auf.

Autor:

Jörg Bütefür aus Essen-West

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