Bundes-Notbremse tritt außer Kraft
Lockerungen in Essen ab Freitag, 21. Mai

Ab Freitag, 0 Uhr, wird in Essen die Bundes-Notbremse außer Kraft gesetzt. | Foto: Grafik: Stadt Essen
  • Ab Freitag, 0 Uhr, wird in Essen die Bundes-Notbremse außer Kraft gesetzt.
  • Foto: Grafik: Stadt Essen
  • hochgeladen von Nina van Bevern

Die seit 24. April für Essen geltende bundeseinheitliche Corona-Notbremse greift nur noch bis einschließlich Donnerstag, 20. Mai. Ab Freitag, 21. Mai, gelten wieder die Vorgaben der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW. Die Stadt Essen erlässt darüber hinaus zwei Allgemeinverfügungen, die ebenfalls ab Freitag gelten. Die Pressemitteilung dazu lautet wie folgt:

Fünf Tage in Folge Inzidenz unter 100

Die bundeseinheitliche Notbremse wird grundsätzlich am übernächsten Tag aufgehoben, nachdem ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 hat. Essen lag am Mittwoch, 19. Mai, den fünften Tag in Folge unter der Marke von 100, sodass ab kommenden Freitag nicht mehr die strengeren Regelungen der Notbremse zur Anwendung kommen. Dies hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in einer Allgemeinverfügung entsprechend festgestellt.

Lockerungen ab Freitag

Ab Freitag, 0 Uhr, gilt damit auch die Ausgangssperre nicht mehr. Auch die Kontaktbeschränkungen werden gelockert, sodass sich wieder bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen können. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt und Paare gelten als ein Hausstand. Auch sind wieder Besuche der Außengastronomie möglich oder von Konzerten und Aufführungen, die mit bis zu 500 Zuschauern unter freiem Himmel stattfinden können. Zudem dürfen zahlreiche Geschäfte des Einzelhandels Kunden wieder ohne Termin empfangen, dafür aber mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest. Dieser ist künftig 48 Stunden anstatt der vorherigen 24 Stunden gültig. Die Erleichterungen für Geimpfte und Genesene, die Personen mit negativem Test gleichgestellt sind, gelten weiterhin.

Hotels und Freibäder dürfen öffnen

Hotels dürfen ebenfalls wieder bei einer Auslastung von 60 Prozent öffnen, ebenso wie Freibäder, in denen mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest das reine Schwimmen gestattet, die Nutzung der Liegewiesen jedoch untersagt ist. Weitere Informationen zu den aktuell gültigen Regelungen in den verschiedenen Bereichen des Alltags finden Interessierte auf www.essen.de/coronavirus_regeln.

Regelungen zur Maskenpflicht und für Beerdigungen

Per Allgemeinverfügung hat die Stadt Essen über die Coronaschutzverordnung hinaus ihre Maskenpflicht auf bestimmten Straßen, beispielsweise auf der Kettwiger Straße oder der Rüttenscheider Straße, verlängert. Darüber hinaus wird die Teilnehmerzahl für Beerdigungen auf 50 Personen begrenzt.

Modellprojekt kann starten

Kommenden Freitag kann in Essen nun auch ein innovatives Modellprojekt des Landes NRW starten – zum sicheren Trainingsbetrieb im Fitnessstudio. Die Stadt Essen und FitX setzen mit wissenschaftlicher Unterstützung des Universitätsklinikums Essen das Modellprojekt um. Details dazu regelt eine weitere Allgemeinverfügung der Stadt Essen..."

Autor:

Lokalkompass Essen aus Essen-West

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

11 folgen diesem Profil

1 Kommentar

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.