Polizei Gelsenkirchen
Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz 52 Uneinsichtige dürfen jetzt mit einem Bußgeldbescheid rechnen

Wir bleiben für sie da. Bleiben sie zuhause | Foto: Polizei NRW Gelsenkirchen
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In der Zeit von Dienstagmorgen, 24. März 2020, bis Mittwochmorgen, 25. März 2020, hat die Polizei wieder mehrere Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung festgestellt.
Zehn Mal mussten Polizisten Personengruppen von mehr als zwei Personen auflösen. Ansammlungen von mehr als zehn Personen wurden nicht angetroffen. Zu allen festgestellten Verstößen leiteten die Ordnungshüter entsprechende Verfahren ein. Insgesamt 52 Uneinsichtige dürfen jetzt mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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