Coronaschutzverordnung führt allerdings zu Verzögerungen
BÜRGERcenter halten auch im Lockdown das Dienstleistungsangebot aufrecht

BÜRGERcenter halten auch im Lockdown das Dienstleistungsangebot aufrecht 
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Auch im gerade verlängerten Lockdown wird die Stadt Gelsenkirchen ihr Dienstleistungsangebot in den BÜRGERcentern so weit wie möglich weiter aufrechterhalten. Allerdings führt auch die durch die Coronaschutzverordnung vorgeschriebene weitere Kontaktreduzierung zu einer Verringerung der Termine mit persönlicher Vorsprache. So können aktuell keine zusätzlichen Tagestermine vergeben werden. Die bereits gebuchten Termine sowie dringende Notfälle werden weiterhin bearbeitet.

Termine im BÜRGERcenter können ausschließlich online oder telefonisch gebucht werden. Referatsleiterin Marion Penquit appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger: „Bitte kommen Sie nicht ohne Termin in die BÜRGERcenter. An den Informationsschaltern werden keine zusätzlichen Tagestermine vergeben.“

Die langfristig buchbaren Termine sind bereits bis Ende Februar ausgebucht. Wegen der nicht abzusehenden weiteren Entwicklung der Pandemie werden reguläre Termine ab Ende Februar jeweils freitags für die Folgewoche freigeschaltet. Die Referatsleiterin appelliert weiterhin: „Bitte sagen Sie einen Termin unverzüglich ab, wenn Sie diesen nicht wahr nehmen können. Durch Absagen freiwerdende Termine können täglich neu eingestellt werden.“

Eine Ausnahme von der Terminpflicht gibt es aber doch: Bürgerinnen und Bürger, die ihre fertiggestellten Personaldokumente abholen wollen, können das weiterhin ohne Termin am Infoschalter tun. Und zwar in dem BÜRGERcenter, in dem das Dokument beantragt wurde.

Bei Notfällen können sich Bürgerinnen und Bürger telefonisch im BÜRGERcenter unter der Rufnummer 169-3300 melden. In ganz besonders dringenden Fällen können sie sich auch direkt mit allen erforderlichen Unterlagen an das nächst gelegene BÜRGERcenter wenden.

Die Stadt Gelsenkirchen macht darauf aufmerksam, dass viele Dienstleistungen inzwischen schriftlich und digital abgewickelt werden können. Hier entfällt die Buchung eines Termins. Von diesem Angebot sollte so viel wie möglich Gebrauch gemacht werden. Zu diesen Dienstleitungen gehören Anträge auf ein Führungszeugnis, Meldebescheinigungen, Lebensbescheinigungen, Steueridentifikationsnummern, Anmeldung eines Hundes, Untersuchungsberechtigungsscheine, Melderegisterauskünfte oder die Befreiungen von der Gurt- und Helmpflicht. Die jeweiligen Anträge gibt es an den Informationstheken der BÜRGERcenter oder auf der Homepage der Stadt Gelsenkirchen im Serviceportal.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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