Achtung unseriöse Werber drängen am Telefon auf dreiste Art zur Herausgabe sensibler Daten
Dreiste Werber auf Kundenfang

Achtung unseriöse Werber drängen am Telefon auf dreiste Art zur Herausgabe sensibler Daten | Foto: Emscher Lippe Energie
  • Achtung unseriöse Werber drängen am Telefon auf dreiste Art zur Herausgabe sensibler Daten
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Die ELE weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass ihr von ihren Kunden wieder vermehrt Telefonanrufe unseriöser Werber gemeldet werden. Die Anrufer drängen am Telefon auf dreiste Art zur Herausgabe sensibler Daten. Es ist dringend davon abzuraten, auf telefonische Anfrage hin Zählerdaten oder andere persönliche Daten herauszugeben. Mit diesen Daten könnte auch ohne ausdrückliche Einwilligung ein Anbieterwechsel angestoßen werden.

Mit Telefonwerbung werden die Opfer häufig regelrecht überrumpelt. Dann bleibt kaum Zeit, die wahren Beweggründe des Anrufers zu durchschauen, oder abzuwägen, ob ein angebotener Vertrag sinnvoll und preislich angemessen ist. In Summe ist die Gefahr sehr groß, dass man den Anrufern in gutem Glauben auf den Leim geht. „Vorsicht ist in jedem Fall geboten, denn Ziel dieser Anrufe ist es auch in den uns aktuell gemeldeten Fällen wieder, den Kunden vertragsrelevante Informationen zu entlocken“, sagt Beate Olbrich, zuständig für den telefonischen und persönlichen Kundenservice bei ELE. „Schon mit wenigen Daten kann der bestehende Stromlieferungsvertrag gekündigt und ein neuer abgeschlossen werden – auch wenn die Opfer der Werbeaktion ihren Stromanbieter gar nicht wechseln wollen."

Wer ungewollt einen Vertrag geschlossen hat, kann diesen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. „Es muss niemandem peinlich sein, wenn man auf die Masche der Telefonwerber hereingefallen ist, denn die Personen am anderen Ende der Leitung sind meistens darauf geschult, ihre wahren Absichten zu verschleiern“, weiß Beate Olbrich. „Die Opfer werden am Telefon geschickt mit vermeintlich attraktiven Angeboten geködert und kommen mit ihren Einwänden erst gar nicht zu Wort.“ Die ELE ist für jeden Hinweis auf unerlaubte Werbeanrufe dankbar, da ihr daran gelegen ist, ihre Kunden vor aggressiven Werbern zu schützen. „Wir beraten und unterstützen unsere Kunden schnell und unbürokratisch in solchen Fällen.“

Telefonwerbung ist schon seit 2009 nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Verbrauchers erlaubt. Diese muss vor dem Anruf vorliegen und kann nicht erst zu Gesprächsbeginn eingeholt werden. Bei Werbeanrufen darf zudem die Rufnummer nicht unterdrückt werden, damit sie leichter zurückverfolgt werden kann. Trotz Verbots erhalten Privatpersonen immer wieder ungebetene Anrufe von Werbern, die im Auftrag von Firmen Strom- und Gasverträge, Geldanlagen, Versicherungen, Zeitungs-Abos oder Verträge zum Telefonieren und Surfen an den Mann bringen wollen. Die wirkungsvollste Reaktion auf die ungewollte Belästigung am Telefon: Einfach auflegen!

Quelle: Emscher Lippe Energie

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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