Stadtkämmerin Karin Welge: „Einnahmen und Kosten wiegen einander auf“
Gelsenkirchen will auf Vergnügungssteuer bei Tanzveranstaltungen verzichten

Aus dem Hans - Sachs - Haus | Foto: Heinz Kolb

Gute Nachrichten hatte Stadtkämmerin Karin Welge in der Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs- und Personalausschusses am Donnerstag (6. Februar 2020) für Norman Mücke.

Der Betreiber des LED Diskothek an der Grothusstraße hatte dem Ausschuss eine Anregung nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen übermittelt und darin um eine Änderung der Vergnügungssteuersatzung gebeten. Die Politik möge doch darüber nachdenken, so der Wunsch des persönlich anwesenden Gastronomen, gerade Jungunternehmen in der Startphase die Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen zu mindern oder zu erlassen.

Stadtkämmerin Karin Welge hatte bereits vor der Sitzung nachrechnen lassen und kam zu dem Schluss, dass das jährliche Aufkommen von rund 20.000 Euro im Jahr, sich durch den Erhebungsaufwand und den damit verbundenen anteiligen Personal- und Sachkosten aufhebt.
„Aus wirtschaftlichen Gründen ist daher die Erhebung einer Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen nicht zwingend“, so Stadtkämmerin Karin Welge und regte an, zukünftig generell auf die Erhebung einer Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen aus wirtschaftlichen Erwägungen der Stadt zu verzichten. „Die Anregung wird bei der nächsten Änderung der Vergnügungssteuersatzung vermutlich noch vor der Sommerpause berücksichtigt.“ Widerspruch von Seiten der Ausschussmitglieder gab es in der Sitzung nicht.

Gelsenkirchen, so die Kämmerin, würde hiermit auch kein Neuland betreten, da die Städte Herten und Marl bereits seit 2015 bzw. 2016 Tanzveranstaltungen nicht mehr der Vergnügungssteuer unterwerfen.
Angesichts dieser guten Nachricht bedankte sich Norman Mücke bei den

Seine Initiative und seine Eingabe haben sich gelohnt.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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