Ab Montag. 22. Mai. 2021 weitere Lockerungen möglich
Oberbürgermeisterin Karin Welge: „Das ist eine gute Nachricht nach schwierigen Wochen. Die Lage ist allerdings noch fragil“

Ausgangssperre: Sie wird ab Montag, 0:00 Uhr, aufgehoben | Foto: (c) Heinz Kolb
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In Gelsenkirchen liegt am heutigen Samstag, 22, Mai 2021, mit 96,7 die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen hintereinander unter dem Wert von 100. Daher treten ab Montag, 24. Mai 2021, weitere Lockerungen in Kraft und die sogenannte Bundesnotbremse greift nicht mehr. Dann können beispielsweise der Einzelhandel, die Gastronomie, das Hotelgewerbe oder der Kultur- und Veranstaltungsbereich weiter öffnen. Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff: „Konkret heißt dies, dass in Gelsenkirchen bereits ab Pfingstmontag die Außengastronomie wieder öffnen kann. Auch der Besuch des Freibades oder Training in größeren Gruppen sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich.“

Oberbürgermeisterin Karin Welge: „Die in Gelsenkirchen in den sinkenden Infektionszahlen sind nach den vielen schwierigen Wochen eine gute Nachricht für uns alle. Ich möchte mich bei den Bürgerinnen und Bürgern ganz herzlich bedanken, von denen sich der weitaus größte Teil an die Einschränkungen gehalten und so ganz erheblich zur Eindämmung der Pandemie beigetragen hat. Sie haben sich die Lockerungen verdient. Gleichzeitig möchte ich alle bitten, nun nicht allzu leichtsinnig zu werden. Bitte bleiben Sie also weiterhin besonnen, damit wir gemeinsam gut durch den Sommer kommen und nutzen Sie das Impfangebot.“

Bei einer Inzidenz unter 100 gelten ab dem kommenden Montag, 0:00 Uhr, die folgenden Regeln in Gelsenkirchen

Ausgangssperre: Sie wird ab Montag, 0:00 Uhr, aufgehoben
Kontakte: Treffen im öffentlichen Raum sind wieder für Angehörige des eigenen Haushalts plus einer Person eines weiteren Haushalts erlaubt oder für maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.

Gastronomie: Die Außengastronomie darf ab Pfingstmontag wieder öffnen. Der Besuch ist für Geimpfte, Genesene und Bürger mit negativem Testergebnis möglich. Auch die Bedienung benötigt ein negatives Testergebnis oder ist vollständig geimpft, oder nachweislich vollständig genesen.
Einzelhandel: Geschäfte des Einzelhandels, die nicht zur Grundversorgung (Lebensmittel, Drogerien etc.) gehören, dürfen mit einem tagesaktuellen 48 Stunden gültigen negativen Schnelltest (oder geimpft/genesen) besucht werden. Zugelassen ist maximal ein Kunde auf 20 Quadratmetern. Generell muss in den Geschäften eine medizinische Maske getragen werden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht mehr nötig,

Körpernahe Dienstleistungen: Alle Geschäfte dürfen öffnen. Wenn Besucherinnen und Besucher die Maske nicht dauerhaft tragen können, ist ein negativer Test (oder geimpft/genesen) für Besucher und Beschäftigte notwendig. Dies gilt nicht für medizinisch notwendige Leistungen.

Sport: Kontaktsport im Freien ist bei Einhaltung der Kontaktbeschränkungen erlaubt; Kinder bis 14 Jahren dürfen wieder in Gruppen von bis zu 20 Personen trainieren. Zuschauer unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis wieder erlaubt – bis zu 20 Prozent der Kapazität, aber maximal 500 (dabei werden vollständig Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt).

Kultur: Museen, Galerien und Gedenkstätten dürfen mit Terminvereinbarung öffnen. Zulässig ist in geschlossenen Räumen maximal eine Besucherin oder ein Besucher pro 20 Quadratmeter. Konzerte unter freiem Himmel sind mit bis zu 500 Zuschauern (dabei werden vollständig Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt) erlaubt, wenn diese ein negatives Testergebnis (oder geimpft/genesen) vorweisen können.

Freizeit: Außeneinrichtungen wie Minigolfplätze oder Kletterparks dürfen öffnen. Auch Freibäder dürfen für den Schwimmbetrieb öffnen, die Liegewiesen bleiben allerdings weiterhin geschlossen und die Besucheranzahl ist begrenzt. Voraussetzung für eine Nutzung ist auch hier jeweils ein negatives Testergebnis (oder geimpft/genesen).

Tourismus: Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind mit negativem Testergebnis (oder geimpft/genesen) zulässig. In Hotels und Pensionen mit bis zu 60 Prozent der Kapazität. Voraussetzung ist auch hier ein negatives Testergebnis (oder geimpft/genesen).

In Gelsenkirchen gilt zudem noch ein Grill- und Alkoholverbot für bestimmte Bereiche. Über eine mögliche Aufhebung wird der Krisenstab unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens in der kommenden Woche beraten.

Der Krisenstab weist zudem darauf hin, dass die Situation noch fragil ist. Wenn in Gelsenkirchen der Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen wieder überschritten wird, greift erneut die „Bundesnotbremse“ und die Lockerungen müssen aufgehoben werden.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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