Kritik bei Betroffenen
VdK: „Die Selbstbestimmung Betroffener muss jederzeit gewährleistet sein“

 Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. 
 
 | Foto: Susie Knoll VdK
  • Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.

  • Foto: Susie Knoll VdK
  • hochgeladen von Heinz Kolb (SPD

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf zur Reform der Rehabilitation und intensivpflegerischen Versorgung vorgelegt. Das abgekürzt „Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG)“ genannte Regelwerk sorgt für viel Kritik bei Betroffenen.

Der Sozialverband VdK teilt das Ziel, die Versorgung von Patienten in Beatmungs-WGs zu verbessern, bei der Umsetzung muss aber noch viel nachgesteuert werden. Gute und menschenwürdige Versorgung darf nicht davon abhängen, ob Patienten zu Hause, im Krankenhaus, im Heim oder in „Beatmungs-WGs“ gepflegt werden. „In manchen ‚Beatmungs-WGs‘ ist die Versorgungslage aber bei Weitem nicht so gut, wie wir es uns wünschen“, sagt Verena Bentele,
VdK: „Die Selbstbestimmung Betroffener muss jederzeit gewährleistet sein“

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf zur Reform der Rehabilitation und intensivpflegerischen Versorgung vorgelegt. Das abgekürzt „Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG)“ genannte Regelwerk sorgt für viel Kritik bei Betroffenen.

Der Sozialverband VdK teilt das Ziel, die Versorgung von Patienten in Beatmungs-WGs zu verbessern, bei der Umsetzung muss aber noch viel nachgesteuert werden. Gute und menschenwürdige Versorgung darf nicht davon abhängen, ob Patienten zu Hause, im Krankenhaus, im Heim oder in „Beatmungs-WGs“ gepflegt werden. „In manchen ‚Beatmungs-WGs‘ ist die Versorgungslage aber bei Weitem nicht so gut, wie wir es uns wünschen“, sagt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. „Beatmungs-WGs sind oft schlecht überwacht und wenig kontrolliert. Hier hätte der Vorstoß des Gesundheitsministeriums in erster Linie ansetzen müssen.“

Stattdessen ist das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen in Gefahr. Menschen, die bisher zu Hause gepflegt wurden, könnten gezwungen werden, in Pflegeheime zu ziehen, da die Krankenkassen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf die Pflege zu Hause nur noch in Ausnahmefällen bezahlen sollen.

„Betroffene müssen ein Recht haben zu entscheiden, wo sie leben und gepflegt werden möchten. Die Menschenwürde, die Freiheit des Einzelnen und die Freizügigkeit sind
unsere stärksten Grundrechte. Sie aus Kostengründen einzuschränken, wäre verfassungswidrig“, mahnt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Wir als VdK fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, hier nachzubessern und sicherzustellen, dass niemand gegen seinen Willen in ein Pflegeheim gehen muss.“

Zudem plädiert der VdK dafür, Krankenhäuser stärker in die Pflicht zu nehmen: Patienten müssen frühzeitig von den Beatmungsgeräten entwöhnt werden. „Das ist in vielen Fällen medizinisch möglich und sollte von den Kliniken auch gemacht werden“, sagt Verena Bentele. Bisher werden nach Beobachtung des VdK viele Patienten zu schnell in die „Beatmungs-WGs“ entlassen, wo sie dann oft von Beatmungsgeräten abhängig bleiben. . „Beatmungs-WGs sind oft schlecht überwacht und wenig kontrolliert. Hier hätte der Vorstoß des Gesundheitsministeriums in erster Linie ansetzen müssen.“

Stattdessen ist das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen in Gefahr. Menschen, die bisher zu Hause gepflegt wurden, könnten gezwungen werden, in Pflegeheime zu ziehen, da die Krankenkassen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf die Pflege zu Hause nur noch in Ausnahmefällen bezahlen sollen.

„Betroffene müssen ein Recht haben zu entscheiden, wo sie leben und gepflegt werden möchten. Die Menschenwürde, die Freiheit des Einzelnen und die Freizügigkeit sind
unsere stärksten Grundrechte. Sie aus Kostengründen einzuschränken, wäre verfassungswidrig“, mahnt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Wir als VdK fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, hier nachzubessern und sicherzustellen, dass niemand gegen seinen Willen in ein Pflegeheim gehen muss.“

Zudem plädiert der VdK dafür, Krankenhäuser stärker in die Pflicht zu nehmen: Patienten müssen frühzeitig von den Beatmungsgeräten entwöhnt werden. „Das ist in vielen Fällen medizinisch möglich und sollte von den Kliniken auch gemacht werden“, sagt Verena Bentele. Bisher werden nach Beobachtung des VdK viele Patienten zu schnell in die „Beatmungs-WGs“ entlassen, wo sie dann oft von Beatmungsgeräten abhängig bleiben.

Quelle: Pressemitteilung VdK

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

35 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.