Bund verdoppelt Soforthilfe für Flüchtlinge

Insgesamt 108 Millionen Euro stellt die unionsgeführte Bundesregierung allein den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen für die Unterbringung von Flüchtlingen zusätzlich zur Verfügung.

„Die Verdopplung der Soforthilfe für 2015 und die angekündigte strukturelle und dauerhafte Beteiligung des Bundes an den gesamtstaatlichen Kosten der Flüchtlingsunterbringung ab dem kommenden Jahr sind ein wichtiges Signal an die vom anhaltend hohen Flüchtlingszustrom betroffenen Gemeinden“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Oliver Wittke. Für Gelsenkirchen sind das annähernd 1,5 Millionen Euro zusätzlicher Mittel für die Unterbringung und Versorgung der hilfsbedürftigen Menschen. Dabei ist es jedoch keine Selbstverständlichkeit, dass die Bundesmittel auch tatsächlich bei den Kommunen in Nordrhein-Westfalen ankommen.

„Mittlerweile scheint es sich zum Markenkern der rot-grünen Landesregierung zu entwickeln, für die Kommunen bestimmte Bundesmittel in die schwarzen Löcher des Landeshaushalts umzuleiten“, macht Wittke deutlich. „Ich fordere die Regierung Kraft daher auf, die nun erneut durch den Bund bereitgestellten Mittel unverzüglich und vollumfänglich an die Städte und Gemeinden weiterzuleiten! Dies ist umso dringlicher, da sich im Vergleich zu anderen Bundesländern Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen lediglich anteilig an den tatsächlichen kommunalen Aufwendungen für die Flüchtlingsversorgung beteiligt.“

Autor:

Ludger Jägers aus Gelsenkirchen

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