Erkrankte müssen nicht mehr auf Anruf des Gesundheitsamtes warten
Corona-Quarantäne gilt in Gelsenkirchen automatisch

 Gesundheitsdezernent Luidger Wolterhoff informiert über die vereinfachte Quarantäne-Anordnung. 
Archiv-Foto: Gerd Kaemper
  • Gesundheitsdezernent Luidger Wolterhoff informiert über die vereinfachte Quarantäne-Anordnung.
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Seit dieser Woche gibt es bei Quarantäne-Anordnungen im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion ein neues und vereinfachtes Verfahren. Die wichtigste Neuerung: Bürger müssen nicht mehr auf einen Anruf des Gesundheitsamtes warten, sondern wissen sofort, woran sie sind. Eine entsprechende städtische Allgemeinverfügung, die die Abläufe klar regelt und entbürokratisiert, ist nun in Kraft getreten.

Die Quarantäne bei positiv getesteten Personen gilt nun automatisch nach Bekanntwerden des positiven Testergebnisses.

Beginn der Quarantäne nach positivem Test

Die Personen sind weiterhin verpflichtet, sich sofort beim Gesundheitsamt zu melden und dieses über das Testergebnis zu informieren.
Auch alle anderen im Haushalt lebenden Personen gelten ab diesem Zeitpunkt als unter Quarantäne gestellt, es sei denn, sie waren bereits mit SARS-CoV-2 infiziert.
Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen müssen ein Tagebuch führen, in dem – soweit möglich – zweimal täglich die Körpertemperatur und – soweit vorhanden – der Verlauf von Erkrankungszeichen festzuhalten sind. Auf Verlangen des Gesundheitsamtes sind die Informationen aus dem Tagebuch mitzuteilen. Für positiv getestete Personen endet die Quarantäne zehn Tage nach Erstnachweis des Erregers, wenn keine Krankheitssymptome auftreten. Sind Krankheitssymptome vorhanden, endet die Quarantäne nach 48 Stunden Symptomfreiheit, frühestens jedoch zehn Tage nachdem die ersten Symptome aufgetreten sind.

Ende der Quarantäne erfolgt automatisch

Für Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen, bei denen selbst kein positives Testergebnis auf das Vorhandensein des Corona-Virus Sars-CoV-2 vorliegt, endet die Quarantäne automatisch 14 Tage nach Symptombeginn der positiv getesteten Person oder bei asymptomatischem Krankheitsverlauf 14 Tage nach der Testung der positiv getesteten Person. Treten jedoch während der Quarantäne für Covid-19 typische Krankheitszeichen auf, endet die Quarantäne nicht automatisch. Über die Beendigung entscheidet das Gesundheitsamt nach der telefonischen Kontaktaufnahme dann im Einzelfall.
Erfährt eine vorgenannte Person, dass sie positiv auf das Vorhandensein des Corona-Virus Sars-CoV-2 getestet wurde, gelten ab diesem Zeitpunkt die Regelungen für positiv getestete Personen. Die Person muss sich sofort beim Gesundheitsamt melden.
Unabhängig von den nun geltenden automatischen Quarantänen für Positive und deren Haushaltsangehörige wird das Gesundheitsamt der Stadt Gelsenkirchen durch eine veränderte Organisationsstruktur nun sehr viel zeitnäher individuelle Quarantäne-Bescheinigungen verschicken können. Die telefonische Kontaktaufnahme entfällt in diesen Fällen. Da bei den Haushaltsangehörigen nicht in jedem Fall eine solche Bescheinigung benötigt wird, hat die Stadt Gelsenkirchen ein Formular im Internet hinterlegt, unter dem eine individuelle Quarantäne-Bescheinigung angefordert werden kann. Das Formular ist abrufbar unter: https://www.gelsenkirchen.de.
„Diese neue Regelung bedeutet jetzt auch, dass automatisch für alle Personen, die seit 14 Tagen in Quarantäne sind und die seitdem keine Symptome entwickelt haben, die Quarantäne hiermit endet, ohne dass es einer zusätzlichen Nachricht durch das Gesundheitsamt bedarf“, erläutert Gesundheitsdezernent Luidger Wolterhoff.

Autor:

Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen

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