Zum Pferdeschlagen bei Olympischen Spielen 2021
Darf ich für 500,- Euro auch ein Kind heftig schlagen?

Presseerklärung der Aktion Partei für Tierschutz – TIERSCHUTZ hier! NRW

Die Fünfkämpferin Annika Scheu nahm 2021 an den Olypischen Sommerspielen in Japan teil. Nach den Disziplinen Fechten und Schwimmen stand das Springreiten auf der Tagesordnung. Das ihr zugeloste Pferd weigerte sich, über Hindernisse zu springen. Frau Scheu nahm wiederholt die Gerte zur Hilfe und ihre Trainerin, Kim Raisner, ermunterte sie mit den Worten „Hau mal richtig drauf! Hau drauf!“ Außerdem schlug sie das Pferd mit der Faust.

Diese Vorkommnisse führten zu diversen Anzeigen wegen dem Verdacht der Tierquälerei. Die Union Internationale de Pentathlon Moderne teilte in einer Presseerklärung am 06.09.2021 mit, dass kein übermäßiger Gebrauch von Peitsche und Sporen durch die Sportlerin festgestellt wurde und demzufolge keine disziplinierenden Maßnahmen eingeleitet werden müssen.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat nun in einer Presseerklärung mitgeteilt, dass „das Ermittlungsverfahren gegen die Moderne Fünfkämpferin Annika Schleu sowie die Bundestrainerin Kim Raisner wegen des Verdachts der Tierquälerei im Zusammenhang mit den Vorkommnissen bei den olympischen Spielen in Tokio gemäß § 153a Abs. 1 der Strafprozessordnung vorläufig eingestellt [wird].
Den Beschuldigten wurde jeweils zur Auflage gemacht, einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen. Dafür war insbesondere maßgeblich, dass die Beschuldigten auf das Reitpferd nur kurzfristig eingewirkt haben und sich in einer physischen und psychischen Ausnahmesituation des olympischen Wettkampfs befanden. Dem Turnierpferd wurden zudem keine Verletzungen zugefügt. Angesichts der geringen Auswirkungen der Tat und vor dem Hintergrund der fortgesetzten medialen Berichterstattung ist von einer ausreichenden Einwirkung auf die strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getretenen Beschuldigten durch das Ermittlungsverfahren auszugehen. Deshalb und auch wegen der vorgesehenen künftigen Austragung des modernen Fünfkampfs ohne Reitsport besteht keine Wiederholungsgefahr. Insgesamt sind die Auflagen nach dem Ergebnis der Ermittlungen daher geeignet, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen.
Zur Höhe der Geldbeträge und zu der gemeinnützigen Einrichtung können aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes nähere Angaben nicht gemacht werden.
Nach Erfüllung der Auflagen wird das Ermittlungsverfahren endgültig eingestellt werden.“

Dazu äußert sich Walter Hermanns, Landesvorsitzender der Aktion Partei für Tierschutz – TIERSCHUTZ hier! in NRW: „Was ist bei der Staatsanwaltschaft Potsdam los? Wenn ich mich in einer physischen und psychischen Ausnahmesituation befinde, dann darf ich mal kurzfristig körperlich heftig einwirken? Warum? Weil ein Tier eine Sache ist? Weil man so in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere schützt, indem man mal kurz, heftig, mehrfach drauf haut?

Wie wäre der Aufschrei, wenn ich mich in einer physischen und psychischen Ausnahmesituation befinde und nicht mein mir anvertrautes Pferd, sondern ein Kind mal eben kurz, heftig, mehrfach haue? Komme ich dann auch mit der Zahlung von 500,- Euro davon?

Was ist hier los?

Solange man mal eben kurz Tiere hauen darf, ist es lächerlich, von Tierschutz zu reden. Auch zu behaupten, dass durch das Schlagen des Pferdes diesem keine Verletzungen zugefügt worden sind, ist ungeheuerlich. Ist der Staatsanwaltschaft Potsdam nicht bekannt, dass Schlagen ungeheuere Vereltzungen auf der Seele hinterläßt? Haben Tiere, Pferde, keine Gefühle? Kann das Vertrauen eines Tieres gegenüber Menschen durch das Schlagen von Menschen nicht zerstört werden?

Im Namen aller Tierfreunde, Tierliebhaber, Tierrechtler, Menschen mit Mitgefühl und Empathie für die Mitgeschöpfe ermuntere ich alle Denkenden, dem Leitenden Oberstaatsanwalt in Potsdam in freundlichen Worten zu schreiben, was man von dieser Entscheidung hält, damit er und seine Kollegen künftig das Verhalten des Menschen gegenüber dem Tier auch aus der Sicht des Opfers, hier des Pferdes, mitbedenken. Eine Bitte habe ich: Schreibt nett und freundlich. Werdet weder unsachlich, noch beschimpfend oder beleidigend. Das ist der Sache nicht dienlich.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam ist zu erreichen: Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam. E-Mail presse@pd.sta.brandenburg.de.

Foto (c) Presseerklärung Staatsanwalt Potsdam_Verstoß gegen TierschG

Autor:

Heiko Hoffmann (Tierschutz hier!) aus Gelsenkirchen

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