Pressemeldung DIE LINKE. Kreisverband Gelsenkirchen
Hartz IV in Teilen grundgesetzwidrig

Am heutigen Dienstag urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass Hartz IV-Sanktionen in Teilen grundgesetzwidrig sind.
Hierzu DIE LINKE. in Gelsenkirchen:
„Es hat 15 Jahre gedauert, bis von allerhöchster Instanz festgestellt wird, dass die im Rahmen von Hartz IV ausgeübten Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher zumindest auch in Teilen grundgesetzwidrig sind. Wie lange wird es dauern, bis erkannt wird, dass Hartz IV ein Unrechtssystem ist und abgeschafft gehört“, so Hartmut Hering, Sprecher des Kreisverbandes Gelsenkirchen.
„Das Urteil ist eine Bestätigung, dass bei Hartz IV vieles im Argen liegt. Ausgenommen vom Urteil sind Betroffene unter 25 Jahren. Damit sind junge Arbeitslosengeldempfänger weiterhin massiv durch Armut bedroht. Die Bundesregierung könnte einem weiteren Urteil zuvor kommen, indem sie die neuen Sanktionsregeln für die Altersgruppe unter 25 gesetzlich anpasst. Unsere Forderung lautet daher weiterhin, Hartz IV muss weg.“

Obwohl das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts als ein Erfolg gewertet werden darf, erlaubt es jedoch weiterhin, Sanktionen gegen „nicht mitwirkende Leistungsempfänger“ auszusprechen, wenn auch in geringerem Maße als bisher. Aber fragen wir doch einmal, wer diese „nicht Mitwirkenden“ sind?
Der häufigste erste Grund für Sanktionen laut Aussagen der Jobcenter ist, dass die Betroffenen unentschuldigt Terminaufforderungen fern bleiben. Dies ist dann der sofortige Anlass, eine Leistungskürzung in Höhe von zunächst 30 % gegen den/die Betroffene/n auszusprechen. Zeitraum der Sanktion, in den meisten Fällen drei Monate. Bisherige Praxis war, dass die Sanktionen bis zu 100 % der Leistungen betragen konnten, sofern „weiterhin keine Mitwirkung“ erfolgte.
Der im Zusammenhang mit Hartz IV meist ausgesprochene Satz lautet: Fördern und Fordern. Fordern = Mitwirkung des/r Betroffenen durch z.B. Bewerbung und eigenständige Stellensuche, teilweise mit der Verpflichtung, täglich mindestens eine Bewerbung zu formulieren und auf den Weg zu bringen. Wie sollen die Betroffenen dies umsetzen? Tun sie es nicht, droht die Gefahr der Leistungskürzung.
Fördern = Vermittlung in Arbeitsstellen, die nichts mit den tatsächlichen Qualifikationen der Arbeitssuchenden zu tun haben. Aus einem promovierten Akademiker wird dann schnell einmal ein Callcenter-Agent.
Darüber hinaus werden Menschen zur Teilnahme an Maßnahmen, wie z.B. Bewerbungstrainings , verpflichtet, die möglicherweise in ihrem Berufsleben schon selber Bewerbungsverfahren durchgeführt haben. Menschen mit höchsten Qualifikationen werden in Jobs gezwungen, die nichts mit ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn zu tun haben, werden umgeschult in Berufe, in denen sie anschließend wiederum keine Beschäftigung finden oder, die so schlecht bezahlt sind, dass sie weiterhin sogenannte aufstockende Leistungen vom Jobcenter beziehen müssen. Wo liegt hier der Sinn?
Hering abschließend: „Arbeitssuchende bzw. arbeitslose Menschen werden also gezwungen, sinnlose Dinge zu tun, um weiterhin ihre Miete und ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Das tastet die Würde der betroffenen Menschen existenziell an – entgegen Artikel 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
Daher kann es für uns als LINKE weiterhin nur heißen: Dieses unveräußerliche Grundrechte missachtende System, Hartz IV, bei dem die Würde der betroffenen Menschen extrem angetastet wird, muss abgeschafft werden.“

Autor:

Brunhilde Michaelis aus Gelsenkirchen

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