Änderungen im Jahr 2013

Der Pflege-Bahr kommt, aber auch ansonsten gibt es einige Neuerungen in Sachen Pflege und Pflegeversicherung. | Foto: Archivfoto
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Damit Sie wissen, was sich im nächsten Jahr alles für Sie und Ihren Geldbeutel ändern könnte, haben wir recherchiert - und die wichtigesten Änderungen für Sie zusammengefasst. Allerdings ohne Anspruch auf Vollständigkeit der Änderungen.

Praxisgebühr fällt weg

Dass die Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 abgeschafft wird, sollte jetzt bereits bis in den entferntesten Wipfel Deutschlands durchgedrungen sein. Zehn Euro lassen sich dann pro Quartal sparen. Doch auch in vielen anderen Sektoren gibt es Änderungen, die den Geldbeutel betreffen.

Gleichberechtigung bei Versicherungen

So trat beispielsweise bereits am 21. Dezember 2012 eine Neuregelung für diverse Versicherungen in Kraft: die Gleichberechtigung der Geschlechter erreicht nun also auch die Welt der Formulare und Stempel. Unter anderem sind Krankenversicherungen, Lebensversicherungen, KFZ- und Unfallschutz und die Altersvorsorge betroffen.
Dabei gilt nun: Bei Neuabschlüssen müssen vom Geschlecht unabhängige Tarife angeboten werden. Auch Vertragsänderungen sind davon betroffen: wenn in der bisherigen Police keine automatische Beitragsanhebung (Dynamik) oder Nachversicherungsgarantie vereinbart wurde. Bereits bestehende Verträge sind jedoch vorerst nicht von diesem Gleichheitsgrundsatz betroffen.

Befristeter Führerschein und mehr

Auch im Bereich der Fahrerlaubnis ändert sich einiges mit dem kommenden Jahr, um genau zu sein am Stichtag 19. Januar. Wer ab diesem Stichtag seinen Führerschein macht, bekommt einen auf 15 Jahre befristeten Führerschein. Das bedeutet nicht, dass nach 15 Jahren nochmals eine Fahrprüfung abgelegt werden muss, der alte Führerschein wird lediglich durch einen neuen, aktuelleren eingetauscht. Führerscheine, die vor dem Stichtag erworben wurden, unterliegen bisher nicht dieser „Umtauschpflicht“. Wer jedoch seinen Führerschein verliert oder eine neue Klasse erwirbt, muss mit einem 15-Jahres-Führerschein leben.
Auch in den Führerscheinklassen ändert sich einiges, besonders im Zweiradbereich. In der Klasse A1 gilt ab dem 19. Januar nicht mehr die Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h, minderjährige Fahrer müssen dafür jedoch einen befristeten Führerschein in Kauf nehmen.
Die leistungsbeschränkte Motoradklasse A2 (maximale Motorenleistung 35 kW, Leistung 0,2kW/kg) wird nicht mehr automatisch nach zwei Jahren zur unbeschränkten Klasse A erweitert, sofern die Fahrerlaubnis nach dem Stichtag 19. Januar erteilt wurde. Das Mindestalter für den Direkteinstieg in die Klasse A beträgt nun 24 statt 25 Jahre.
Auch für Anhänger ändert sich einiges, Genaueres zum Thema Änderungen bezüglich der Fahrerlaubnis ab dem 19. Januar kann man in einer Broschüre des ADAC erfahren, die kostenfrei unter http://www.adac.de/_mmm/pdf/EU-Fuhrerschein%202013_153047.pdf abrufbar ist.
Falschparken wird ab dem 1. April 2013 härter bestraft: unterm Strich zahlt man pro Knöllchen fünf Euro mehr als zuvor.

Sozialbeiträge: Zahlen und Fakten

2013 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung von 45.900 Euro auf 47.250 Euro an. Auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze erhöht sich: Versicherungspflichtig ist 2013, wer regelmäßig bis zu 52.200 Euro (bisher 50.850 Euro) verdient. Die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung betragen im Rechtskreis West 69.600 Euro.
Zwei gute Nachrichten: In der allgemeinen Rentenversicherung sinkt der Beitragssatz von 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent. Und zum Zweiten: Die Praxisgebühr entfällt ab dem 1. Januar 2013 wieder.
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt unverändert drei Prozent. Der neue Satz für die Insolvenzgeldumlage beträgt 0,15 Prozent.

In der Pflege ändert sich so manchen

In der Pflegeversicherung liegt der Beitragssatz ab nächstem Jahr bei 2,05 Prozent und wird zu gleichen Teilen (1,025 Prozent) von Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen. Der Beitragszuschlag für Mitglieder ohne Kinder bleibt bei 0,25 Prozent und wird vom Arbeitnehmer allein getragen. Der Beitragssatz in der Krankenversicherung beträgt weiterhin 15,5 Prozent, der ermäßigte Beitragssatz 14,9 Prozent.
In der Pflege selbst ändert sich auch einiges in 2013. Der wichtigste Punkt hier ist sicherlich die Verbesserung der Dienste für Demenzkranke. Erstmals haben jetzt auch Demenzkranke mit Pflegestufe 0 Anspruch auf Pflegegeld, sofern sie eine stark eingegrenzte „Alltagstauglichkeit“ haben. Bei bereits anerkannt pflegebedürftigen Demenzkranken wird das Pflegegeld je nach Stufe aufgestockt (Pflegestufe I bekommt 70, Pflegestufe II 85 Euro mehr).
Auch wird die Frist verkürzt, in der die Pflegebedürftigkeit geprüft wird: Pflegekassen haben fünf Wochen Zeit für die Bearbeitung des Antrags, danach wird pro Tag eine „Strafgebühr“ von zehn Euro an den Antragsteller fällig.
2013 wird außerdem der sogenannte „Pflege-Bahr“ eingeführt: Wer ab dem kommenden Jahr eine private Pflegeversicherung abschließt, die durch verschiedene Voraussetzungen förderfähig ist, wird jeden Monat mit fünf Euro bezuschusst. Dies gilt in der Regel nicht für bereits abgeschlossene Policen.
Ausführliche Informationen zum Thema „Pflege“ finden sich auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit: www.bmg.bund.de/pflege.

Werdende Eltern aufgepasst!

Auch für werdende Eltern ändert sich was ab 2013: Im Sommer 2012 wurde das „Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs” verabschiedet. Die pauschalisierten Sätze für das Elterngeld werden ab 1. Januar 2013 nicht mehr anhand des Nettoeinkommens, sondern des Bruttoeinkommens der Eltern ermittelt.
Zwar wird die Antragstellung vereinfacht und die Auszahlung beschleunigt, jedoch müssen Eltern, deren Kinder ab dem nächsten Jahr geboren werden, finanzielle Einbußen in Kauf nehmen, die sich sogar auf über 100 Euro jährlich belaufen können.
Beispielsweise belaufen sich die Einbußen bei einem monatlichen Bruttogehalt von 2.000 Euro auf sieben Euro (bei zwölfmonatigem Bezug: 84 Euro). Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro sind es zehn Euro monatlich (120 Euro) und so weiter. Durch diese Regelung fallen auch viele Steuermöglichkeiten für das Elterngeld weg. Eltern, die über den Jahreswechsel Elterngeld beziehen, sind vom neuen Gesetz nicht betroffen.
Doch es gibt auch positive Aspekte für Eltern im neuen Jahr: den Ausbau der U3-KiTa-Plätze beispielsweise. Ab August 2013 hat jedes Kind ab vier Monaten ein Anrecht auf einen KiTa-Platz. Die Stadt Gelsenkirchen arbeitet derzeit auf Hochtouren, um diese Ansprüche zeitnah zu ermöglichen (wir berichteten).

Preiserhöhung im öffentlichen Nahverkehr

Im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) werden die Ticketpreise zum 1. Januar im Durchschnitt um 3,9 Prozent angehoben. Alle bis dahin gekauften Tickets behalten für noch drei Monate ihre Gültigkeit; deshalb weist der VRR seine Kunden darauf hin, dass sie ihre Tickets entweder bis Ende März 2013 benutzen oder in den Kundencentern gegen neue Tickets (mit neuem Fahrpreis) umtauschen können.
Außerdem werden ab Januar 2013 das ZusatzTicket1 und ZusatzTicket2 zusammengeführt und es wird nur noch eine Variante für drei Euro (Einzelticket) oder 10,80 Euro (Viererticket) angeboten. Für weitere Infos rund um die Änderungen im regionalen Nahverkehr kann die „Schlaue Nummer für Bus und Bahn“ unter 0180 3 50 40 30 (Festnetz 0,09 €/Minute; Mobil maximal 0,42 €/Minute) angerufen werden.

Fahrplanwechsel ab dem 7. Januar

Mit dem Fahrplanwechsel bei der BoGeStra am Montag, 7. Januar, wird das Angebot für Bus- und Bahnfahrer im mittleren Ruhrgebiet weiter verbessert.
So wird beispielsweise der Zoo-Besuch ohne Auto noch einfacher, denn sonn- und feiertags fährt die Linie 342 die neu eingerichtete Haltestelle „ZOOM Erlebniswelt“ auf der Bleckstraße an. So können Kunden aus den westlichen Gelsenkirchener Stadtteilen einmal pro Stunde den Zoo direkt erreichen. Dadurch ändern sich die Abfahrtszeiten tagsüber an allen Haltestellen.
Aufgrund von Fahrzeitanpassungen ändern sich bei der Linie 348 die Abfahrtszeiten ganztägig. Samstags fährt der Bus am Nachmittag nun zu den gleichen Zeiten wie vormittags.
Die Abfahrtszeiten der Linie 383 ändern sich zwischen dem Gelsenkirchener Hbf und der Buerer Straße in beiden Fahrtrichtungen. In Fahrtrichtung Buerer Straße wird dabei um eine Minute früher als bisher abgefahren.
Sonntags ändern sich tagsüber die Abfahrtszeiten an allen Haltestellen der Linie 384, da in Gelsenkirchen-Bismarck die neue Haltestelle „Brockskampweg“ eingerichtet wird.
Die Linie 396 endet ab 7. Januar immer an der Haltestelle „Lucasstraße“. Somit fährt der Bus montags bis freitags dreimal pro Stunde.
Für die Linien 301, 396, 399 sowie NE14 wird die Haltestelle „Buer Rathaus/Goldbergplatz“ in „Buer Rathaus/Kunstmuseum“ umbenannt.
Für den NE12 erfolgt eine Umbenennung der Haltestelle „Ortrudstraße“ in „Weiterbildungskolleg Emscher-Lippe“.

Umweltzone Ruhrgebiet startet 2013

Seit 2012 gibt es die zusammenhängende Umweltzone Ruhrgebiet, in der Fahrzeuge ohne Plakette (Schadstoffgruppe 1) nicht verkehren dürfen. Ab 1. Januar 2013 tritt eine Neuerung in Kraft.
Dann wird das Einfahrtverbot in die Umweltzone Ruhrgebiet auf Fahrzeuge mit roter Plakette (Schadstoffgruppe 2) ausgeweitet. Das bedeutet, dass nur noch Fahrzeuge mit einer gelben oder einer grünen Plakette in der Umweltzone Ruhrgebiet verkehren dürfen.
Infos gibt es auf der Internetseite der Stadt unter www.gelsenkirchen.de oder unter http://umweltportal.gelsenkirchen.de/Luft_Rauch_Emissionen/Umweltzonen.asp#uz21 oder unter Tel. 169-4836 oder 169-3845.

Autor:

Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen

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