Eine Skulptur für das Unfassbare

Pfarrei St. Augustinus, St. Augustinus Stiftung und Marienhospital schaffen für Eltern von still geborenen Kindern einen Ort für Trauer, Erinnerung und Hoffnung

Sternenkinder ist eine liebevolle Bezeichnung für Kinder, die während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder kurz nach der Geburt sterben. Der Begriff Sternenkind beschreibt vor allem sehr kleine Kinder, die noch im Bauch während der ersten Wochen der Schwangerschaft versterben. Sie werden still geboren. Ansgar Suttmeyer, Verwalter der St. Augustinus Gelsenkirchen Stiftung, weiß aus Gesprächen mit den Krankenhausseelsorgern im Marienhospital Gelsenkirchen, wie unfassbar sich diese Situation für die betroffenen Eltern darstellt: „Sich auf ein ersehntes Kind zu freuen, ist ein unglaublich schönes und ungemein emotionales Gefühl. Der Moment, in dem dann aber klar ist, dass das erwartete Kind plötzlich nicht zum neuen Lebensmittelpunkt wird, sondern still, also tot zur Welt kommt, ist ein unfassbarer Moment.“

Für Propst Markus Pottbäcker, der am vergangenen Wochenende und gemeinsam mit den Krankenhausseelsorgern des Marienhospital Gelsenkirchen ein neues Gemeinschaftsgrabfeld für Sternenkinder auf dem Katholischen Friedhof in der Hohenfriedberger Straße segnete, ist dieser Ort für Eltern und Angehörige ein wichtiger Ort zur Trauerbewältigung: „Menschliches Leben ist lebenslang ein Geheimnis, ein Wunder und ein Schicksal in Gottes Hand. An diesem Ort, dem neuen Grabfeld für still geborene Kinder, hat Trauer genauso ihren Platz wie Erinnerung und Hoffnung. Hier werden Mütter trauern, die entstehendes Leben in sich gespürt haben. Hier werden Eltern stehen, die sich mit großer Phantasie das Leben ihres ungeborenen Kindes vorgestellt haben und nun das Unbegreifliche begreifen müssen. Und hier werden Menschen stehen, die auf Gott und das Leben vertrauen und hier die Kraft suchen und hoffentlich finden, nach vorne zu blicken. Die Skulptur, die dieses Grabfeld der Sternenkinder schmückt, drückt genau dies alles aus.“

Der Gesetzgeber spricht nicht von Sternenkindern, sondern unterscheidet zwischen totgeborenen und fehlgeborenen Kindern. Totgeborene Kinder haben zum Zeitpunkt der Geburt entweder ein Körpergewicht von mindestens 500 Gramm oder zumindest die 24. Schwangerschaftswoche erreicht. Bei zuvor geborenen Kindern unter 500 Gramm spricht man von fehlgeborenen Kindern. Nach dem aktuellen Personenstandsgesetz können neben den totgeborenen auch fehlgeborene Kinder dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, angezeigt werden. In diesem Fall stellt das Standesamt der anzeigenden Person auf Wunsch eine Bescheinigung aus. Und obgleich für die Eltern keine Bestattungspflicht besteht, haben sie nach § 14 Absatz 2 des Bestattungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen einen Anspruch auf Beisetzung ihres tot- oder fehlgeborenen Kindes. Wenn z.B. eine Fehlgeburt oder eine Totgeburt in einer Einrichtung erfolgt, hat die Trägerin/der Träger der Einrichtung sicherzustellen, dass die Eltern auf die Bestattungsmöglichkeiten hingewiesen werden. Liegt keine Erklärung der Eltern zur Bestattung vor, sind Tot- und Fehlgeburten von den Einrichtungen auf eigene Kosten unter würdigen Bedingungen zu sammeln und zu bestatten.

Hier sieht die St. Augustinus Gelsenkirchen Stiftung eine wichtige Aufgabe für sich als Stiftung, aber auch für die Angehörigen der Sternenkinder, wie Ansgar Suttmeyer betont: „Eine würdige Bestattung braucht auch einen würdigen Ort und Rahmen. Für uns als Stiftung war es selbstverständlich, hier auf dem katholischen Friedhof und in Zusammenarbeit mit der Propsteipfarrei St. Augustinus und dem Marienhospital Gelsenkirchen einen solchen Ort, das Grabfeld der kleinen Lichter genannt, mit der markanten Skulptur des Gelsenkirchener Bildhauers Martin Künne zu ermöglichen. Ich bin sicher, dass dieser Ort Menschen in einer unglaublich schwierigen Situation helfen kann und helfen wird, mit Schmerz und Trauer umgehen und trotz allem nach vorne blicken zu können und nicht im Schmerz zu versinken.“

Spenden für die zukünftige Pflege des Grabfeldes der kleinen Lichter und die Ausrichtung der Trauerfeiern sind herzlich willkommen:

St. Augustinus Gelsenkirchen Stiftung
DE6 3606 0295 0010 5620 15
BIC: GENODED1BBE
Bank im Bistum Essen eG

Autor:

Wolfgang Heinberg aus Gelsenkirchen

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