Wahlschablonen: Damit jeder geheim wählt

Jeder deutsche Staatsbürger kann geheim wählen | Foto: Blinden- und Sehbehindertenverein
  • Jeder deutsche Staatsbürger kann geheim wählen
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Am 22. September 2013 sind die Wählerinnen und Wähler aufgerufen, den 18. Deutschen Bundestag zu wählen - auch diejenigen Wähler, die aufgrund einer Erblindung oder einer hochgradigen Sehbehinderung den regulären Stimmzettel nicht ohne fremde Hilfe lesen und ausfüllen können.

Damit dabei auch Menschen mit einer Sehbehinderung selbstständig und geheim wählen können, stellt die Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine NRW im Auftrag des Landeswahlbüros Wahlhilfen in barrierefreier Form zur Verfügung.

In Gelsenkirchen erhalten blinde und sehbehinderte Menschen auf Anfrage ab sofort bis 17. September kostenlos ein Paket mit einer Wahlschablone sowie einer CD. Diese beinhaltet eine Anleitung zur Handhabung der Wahlschablone und die vollständigen Stimmzettelinhalte für die in Westfalen und Lippe gelegenen Wahlkreise in akustischer Form. Mitglieder des Blinden- und Sehbehindertenvereins Gelsenkirchen bekommen die Wahlhilfen automatisch zugeschickt.

Wahlhilfe sofort anfordern!

Wer blind oder sehbehindert ist und dem Verein nicht angehört, kann die Wahlhilfen kostenlos beim Blinden- und Sehbehindertenverein Gelsenkirchen telefonisch unter Tel. 0209/582277 (auf AB) anfordern.

Autor:

Deborrah Triantafyllidis aus Gelsenkirchen

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