Auflagen für Fußballvereine auf kommunalen Außensportanlagen
Wiederaufnahme des Sportbetriebs Fußball auf kommunalen Außensportanlagen

Das Fürstenbergstadion im Sommerschlaf | Foto: Heinz Kolb
  • Das Fürstenbergstadion im Sommerschlaf
  • Foto: Heinz Kolb
  • hochgeladen von Heinz Kolb (SPD

Auflagen für Fußballvereine auf kommunalen Außensportanlagen
1. Steuerung des Zugangs
► Der Sportverein ist für den Zugang auf die kommunale Sportanlage verantwortlich.
► Solange die Sportanlage für die Öffentlichkeit geschlossen bleibt, hat der Sportverein Sorge dafür zu tragen, dass nur Sportlerinnen und Sportler sowie notwendiges Funktionspersonal der eigenen Sportgruppen die Sportanlage betreten.
► Entweder ist der Eingang der Sportanlage nach Betreten umgehend wieder zu verschließen oder eine vom Sportverein abgestellte Person kontrolliert den Zugang dauerhaft.
► Es darf nur ein Eingang/Ausgang zur Sportanlage genutzt werden, um den Zutritt zu steuern und zu kontrollieren.
► Vor dem Eingang/Ausgang sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit der Abstand in Warteschlangen eingehalten wird. Bei möglichen Ansammlungen von Sportlerinnen und Sportlern und anderen Personen sind diese umgehend aufzulösen.
► Zuschauer sind ausgeschlossen. Für Kinder unter 14 Jahren darf maximal eine erwachsene Begleitperson auf die Sportanlage, wenn dies zwingend notwendig ist.

Weiterlesen. http://www.flvw-kreis-12.net/images/2020/wiederaufnahme_des_sportbetriebs.pdf

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

35 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.