Bürgeranfrage an den Ausschuss für Arbeit und Soziales in Sachen „Senkung der Kosten der Unterkunft im SGB“

Man glaubt es schon fast nicht mehr, aber bei diesem Thema kommt man einfach nicht weiter. Wen habe ich nicht schon alles kontaktiert und keiner will mal näher hinschauen. Vor über 4 Wochen haben wir von "Stellen anzeigen" einen Termin bei der WAZ gehabt. Der Artikel ist bisher noch nicht erschienen. Letzte Aussage war, dass er heute kommen soll. Mittlerweile sind wir seit Februar 2015, dem Monat, in dem die Kosten der Unterkunft für Neuanträge gesengt wurde, in der Arbeitslosenstatistik nach SGB II fast 1.000 Menschen mehr. Und nicht mal die Presse kommuniziert mit den Menschen, dass hier was geprüft werden muss. Es wird Zeit, die Bezirksregierung Münster einzuschalten. Am 10 Juni wird meine Bürgeranfrage im Ausschuss für Arbeit uns Soziales behandelt. Sie wurde bereits jetzt für erledigt erklärt. Ich komm da langsam nicht mehr mit. Meine Fragen wurden überhaupt noch gar nicht beantwortet und das Thema ebenfalls nicht im Ausschuss näher behandelt.

Hier ist meine Anfrage:

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit dem 1. Februar 2015 wurden auf Datenbasis der Empirica-Studie die Kosten der
Unterkunft (KdU) im SGB gesenkt. Dieses Vorgehen wirft eine Menge Fragen auf,
die ich gerne beantwortet hätte. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, diese Fragen an
die nächstmögliche Ausschusssitzung für Arbeit und Soziales zur Beantwortung
weiterzuleiten.“

Bei dieser Bürgeranfrage stellte sich heraus, dass es keine klare Fristenregelung in Gelsenkirchen zu geben scheint. Die Klärung läuft noch. Mehr Informationen finden Sie in diesem Bericht.

Weiter geht es mit meinen Fragen:

"1. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat im Januar eine Mitteilungsvorlage
erhalten, in der er darüber informiert wurde, dass zum 1. Februar die KdU gesenkt wird. Was gedenken Sie als Ausschussmitglieder in dieser Angelegenheit zu unternehmen?

2. Können Sie mir bitte mitteilen, ob es ein Kontrollorgan gibt, welches Verwaltungsentscheidungen dieser Art mitträgt? Welche Rolle spielt der Stadtrat bei Entscheidungen dieser Tragweite?

3. Können Sie ausschließen, dass Entscheidungen der Stadtverwaltung, welche die
Existenz der Bürgerlnnen gefährden, nicht ihre Regelmäßigkeit finden? Was gedenken Sie gegen dieses Vorgehen zu tun?

4. Mit dem Haushalt 2015 wurden Gebührenerhöhungen verabschiedet, welche die
Nebenkosten der Betroffenen steigen lassen könnten, bzw. in Nachzahlungen
münden, welche Leistungsempfänger aus dem SGB nicht einfach bezahlen können.

Diese und auch andere zukunftsgerichtete statistische Werte, wie auch Mieterhöhungen, wurden von Empirica-Studie nicht berücksichtigt. Wird die Empirica-Studie kritisch hinterfragt und auf die Lebenswirklichkeit der Betroffenen hin geprüft?

In einem Brief der Stadtverwaltung wurde mir mitgeteilt, dass die Firma Empirica in
Ermangelung statistischer Daten beauftragt wurde. Somit steht zu vermuten, dass
nicht bekannt ist, wie viele Betroffene bereits ihre Mietlücken vom Regelsatz
bezahlen, welcher dann letztendlich nicht mehr für die weitere Versorgung reicht und
ggf. bei der Tafel e.V. ausgeglichen wird. Die Kürzung der KdU scheint somit nicht
gerechtfertigt, wenn die andere Seite der Statistik nicht ermittelt wird.

Ich möchte Sie bitten dieses Thema kritisch zu klären, statistische Erhebungen, die
dauerhaft und zukunftsgerichtet sind, anzustoßen und Einfluss auf ihr politisches Umfeld zu nehmen. Die Existenz der Bürgerlnnen in Gelsenkirchen darf nicht gefährdet werden.“

Anmerkung: Diese Anfrage ist nun schon beinahe zwei Monate alt und wird erst jetzt behandelt. In der Zwischenzeit hat Herr Guntram Schneider, Arbeits- und Sozialminister in NRW, folgendes geantwortet: „Sollten Sie den Verdacht haben, dass bei der Entscheidung der Stadt Gelsenkirchen, die Angemessenheitswerte zu erhöhen, gegen geltendes Recht verstoßen wurde, können Sie sich zudem an die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Münster oder den Petitionsausschuss des Landtages NRW wenden.“ Zwar geht es um das Senken der Angemessenheitswerte, aber ich weiß schon, was er meint.

Darüber hinaus habe ich schon Antwort von Frau Welge, Sozialdezernentin der Stadt Gelsenkirchen, dass die Anregung für erledigt erklärt wurde. Ihre Antwort deckt sich nur mit dem, was bereits in der Empirica-Studie zu lesen ist, beantwortet jedoch nicht meine Fragen. Das ist ein Katz- und Maus-Spiel, welches kaum noch zu ertragen ist.

Im Grunde ist die Anfrage an den Ausschuss für Arbeit- und Soziales nicht richtig platziert. Den Rat dieser Anfrage erhielt ich von einem Ratsmitglied. Da denke ich mir, wieso er nicht im Stadtrat tätig wird? Und es geht wieder weitere Zeit verloren. Ich bleibe dran!

Bis zum 8. Juni kann über meinen Vorschlag in dieser Angelegenheit beim Bürgerhaushalt noch abgestimmt werden. Den Kampf mit Windmühlen wollen wir doch so schnell nicht aufgeben. Machen Sie mit!

Autor:

Sandra Stoffers aus Recklinghausen

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