Bürgerhaushalt, letzter Tag der Abstimmung zum Thema "Senkung der Kosten der Unterkunft"

Am heutigen Montag endet die Abstimmungsphase im Bürgerhaushalt Gelsenkirchen. Seit im Januar der Ausschuss für Arbeit uns Soziales darüber informiert wurde, dass wenige Tage später Menschen, die neu ins ALG II gelangen, eine geringere Kostenübernahme (KdU) für ihre Miete erhalten, war die Zeit gekommen, der Kommunalpolitik auf den Zahn zu fühlen.

Der Stadtrat hat auf die Senkung der KdU bis zum heutigen Tag nicht reagiert und ob das Konzept schlüssig ist, was eine gesetzliche Voraussetzung für diese Maßnahme ist, ist stark anzuzweifeln. Daher müssen wir den Stadtrat dazu bringen, die Empirica-Studie, auf dessen statistischen (fragwürdigen) Ermittlungen diese Maßnahme beruht, zu prüfen und gegen die Senkung vorzugehen.

Zwischenzeitlich wurden Mieten erhöht und, abgesegnet durch den Stadtrat, Gebühren im Haushalt erhöht, welche die Nebenkosten steigen lassen.

Bei "Tacheles" schreibt aktuell eine Anwältin:

"Ein weiter gravierender Fehler bei Analyse und Konzepte ist, daß in keinem Fall die Betriebskostennachzahlungen erfaßt werden. Es wird nur nach den Vorauszahlungen gefragt. Damit fehlt ein wesentlicher Teil der Unterkunftskosten. Dieses Vorgehen führt dazu, daß Personen, die in noch „angemessenen“ Wohnungen wohnen, die auch von Analyse und Konzepte zur Ermittlung der Angemessenheit herangezogen wurden, ihre Nachzahlungen nicht mehr vom Jobcenter erhalten können, da diese die gefundenen Werte übersteigen und somit unangemessenes Verbrauchsverhalten dokumentieren."

Frau Welge, Sozialdezernentin der Stadt Gelsenkirchen, hat meine Bürgeranfrage, die am kommenden Mittwoch im Ausschuss für Arbeit und Soziales behandelt werden soll, bereits im Vorfeld für erledigt erklärt. Dabei heißt es im Anschreiben der Stadt Gelsenkirchen:

" (...) können Sie unter Voraussetzung eines entsprechenden Geschäftsordnungsbeschusses an der Beratung Ihrer Eingabe angemessen beteiligt werden."

Welch eine Beratung, wenn die Eingabe bereits als erledigt gilt?

Die demokratischen Prozesse in Gelsenkirchen sind wirklich nicht mehr nachvollziehbar. Daher werde ich, nachdem der Ausschuss tagte, die Bezirksregierung Münster mit einer Auflistung des bisher Geschehenen kontaktieren und versuchen in Erfahrung zu bringen, was wir Bürger tun können. Wenn wir nach der Gemeindeordnung §24 (NRW) einfach abgeschmettert werden, fehlen uns Handhabungen, tätig zu werden. Das muss sich ändern.

Die Abstimmung im Bürgerhaushalt ist nur eine Möglichkeit zu handeln. So ganz unzufrieden bin ich mit den bisherigen 24 Pro-Abstimmungen nicht. Gemessen an der allgemeinen trägen Beteiligung beim Bürgerhaushalt, ist dies schon ganz beträchtlich. Die 13 Kontras wittere ich überwiegend aus dem politischen Lager. Denn es scheint ein großes Interesse vorzuliegen, mit der Senkung der Kosten der Unterkunft die Sozialausgaben der Stadt zu senken. Sollte dies der Fall sein, eine Antwort erhalte ich ja nicht, wäre dies sogar nicht mal verfassungskonform.

"Gleichwohl gilt: Ausfüllungen sowohl im Anwendungsbereich des § 22 SGB II als
auch bei der Erstellung von kommunalen Satzungen nach §§ 22a ff. SGB II müssen
den Vergleichsmaßstab, also das örtliche Mietniveau, nachvollziehbar und reali-
tätsgerecht abbilden, um der verfassungsrechtlich gebotenen Aufgabe, der
Existenzsicherung, nachzukommen. Allein der Kostendruck der Kommunen
kann kein Kriterium für die Bestimmung der Angemessenheit sein.

Quelle (S. 7)

Die gewünschte Transparenz, welche die Gelsenkirchener Politik voranbringen wollte, ist bisher gescheitert!

Weiterführende Links zu diesem Thema:

Vorschlag im Bürgerhaushalt

Nähere Informationen zum Vorschlag

Fehlende Fristenregelung bei Bürgeranfragen

Bürgeranfrage an den Ausschuss für Arbeit und Soziales

Autor:

Sandra Stoffers aus Recklinghausen

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