Erstattung von Elternbeiträgen für Kitas beginnt im August. Der Erstattungsbetrag wird bei der Abbuchung verrechnet.

Für Kinder, die im Zeitraum vom 11. Mai 2015 bis zum 5. Juni 2015 streikbedingt eine städtische Tageseinrichtung für Kinder nicht besuchen konnten, hat der Rat der Stadt Gelsenkirchen die Erstattung des jeweiligen individuellen Monatsbeitrages der Elternbeiträge sowie- soweit gezahlt - des Verpflegungsentgeltes beschlossen.

Sofern die Eltern am SEPA - Lastschriftverfahren teilnehmen, wird der Erstattungsbetrag automatisch bei der Abbuchung für den Monat August verrechnet.

Die betroffenen Eltern werden jeweils schriftlich benachrichtigt.

Eltern, die eine direkte Überweisung vornehmen, kürzen Ihre Überweisung für den Monat August um den in dem Schreiben übermittelten Betrag.

In den Fällen, in denen keine Leistungspflicht mehr besteht oder eine Kürzung der Überweisung für August nicht mehr möglich ist, erfolgt die jeweilige Erstattung eines möglichen Guthabens durch die Stadtkasse Gelsenkirchen.

Die Stadt Gelsenkirchen bittet um Verständnis, dass die Bearbeitung der Erstattungen aufgrund der Menge der Erstattungsfälle unter Umständen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Soweit bei der Stadtkasse noch anderweitige offene Forderungen Ihnen gegenüber bestehen, wird die Erstattung damit verrechnet.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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