Gewährung eines Baukostenzuschusses an den FC Horst 59 e.V.

Sportanlage Horst 59. Albert Schweizer Straße | Foto: Heinz Kolb
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Dem FC Horst 59 e.V. wird ein Baukostenzuschuss in Höhe von 11.685,00 € gewährt.

Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen – West bewilligte in ihrer letzten Sitzung am 10. April 2018 dem Fußball – Club Horst 59 e. V. einen in Höhe von 11.685,00 Euro.

Der Verein der auf der Sportanlage Albert - Schweitzer- Straße in GE- Beckhausen beheimatet ist, der derzeit 92 Mitglieder hat verfügt über einen Freiplatz (Tennenplatz).
Seit letztem Jahr hat der Verein, auf Grund mangelnder Jugendlicher, keine Jugendmannschaften mehr gemeldet.

Laut Aussage des Vereins ist eine Abwanderung von Jugendlichen hin zu Vereinen mit Kunstrasenspielfeldern festzustellbar.

Der Verein startet im Frühjahr Maßnahmen zum Neuaufbau einer Jugendabteilung. Dabei wird die, in der Vergangenheit gepflegte, Zusammenarbeit mit der Grundschule an der Albert-Schweitzer-Straße wieder aufgenommen (Trainingsmöglichkeit für Schüler, Mitwirkung bei Unterrichtsstunden).

Insgesamt nimmt der Verein mit 3 Seniorenmannschaften am Spielbetrieb des FLVW teil.
Die Platzanlage verfügt über kein eigenes Umkleidegebäude. Damit Mannschaften sich umziehen bzw. duschen können, nutzt man entsprechende Räumlichkeiten der angrenzenden Grundschule, was in der Vergangenheit nicht immer unproblematisch war.
Durch die Auflösung des ebenfalls auf der Sportanlage beheimateten Fußballvereins Anadolusport Gelsenkirchen, konnte der FC Horst 59 einen Container übernehmen und plant diesen zu einem Umkleidegebäude in Eigenleistung umzubauen.

Die Materialkosten werden vom Verein mit 15.580,10 € veranschlagt. Der Verein hat in einem Antrag dargelegt, dass er die Materialkosten nicht allein tragen kann und bittet daher um einen entsprechenden Baukostenzuschuss.

Auf Grund der besonderen Umkleide- und Duschsituation auf der Anlage wäre hier eine Abkopplung von den Räumlichkeiten der Grundschule wünschenswert und sinnvoll.
Es wird deshalb vorgeschlagen, dem Verein einen Baukostenzuschuss in Höhe von 11.685,00 € (75% der Materialkosten) zu gewähren.

Der Zuschuss wird aus Mitteln der Sportpauschale bereitgestellt. Über den ordnungsgemäßen Einsatz des Baukostenzuschusses hat der Verein einen Verwendungsnachweis vorzulegen.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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