Auch in Gladbeck: Für Geflügel besteht nun eine generelle "Stallpflicht"

Auch in Gladbeck gilt seit einigen Tagen für Geflügel eine generelle "Stallpflicht". | Foto: Lokalkompass Marl
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Gladbeck/Kreis Recklinghausen. Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einer Putenhaltung im Kreis Soest hat das NRW-Verbraucherschutzministerium „aufgrund der anhaltenden Dynamik der Seuchenentwicklung in der Wildpopulation“ die Aufstallpflicht flächendeckend für ganz Nordrhein-Westfalen ausgeweitet.

Landesweit wurden die Kreise und kreisfreien Städte aufgefordert, eine generelle Aufstallpflicht anzuordnen.

Dem ist das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen nachgekommen. Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt ab sofort auch im Kreis Recklinghausen und in Herne für konventionelle Betriebe und Biobetriebe sowie für private Halterinnen und Halter von Hausgeflügel.

Geflügel im Sinne der Verordnung sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Sie sind in geschlossenen Ställen oder in besonders geschützten Vorrichtungen unterzubringen. Solche volierenartigen Vorrichtungen müssen aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bestehen und mit einer Seitenbegrenzung versehen sein, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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