"Omega"-Bestatter werfen ZBG-Friedhofsverwaltung "Fehleinschätzungen" vor
Brennende Kerzen sind in Gladbecker Trauerhallen nicht mehr erlaubt

Rüdiger Lehr (links) und Edmund Jünger, Chefs der Firma "Omega-Bestattungen", üben heftige Kritik an der Gladbecker Friedhofsverwaltung, werfen den ZBG-Verantwortlichen "Fehleinschätzungen" vor. | Foto: Rath/STADTSPIEGEL Gladbeck
  • Rüdiger Lehr (links) und Edmund Jünger, Chefs der Firma "Omega-Bestattungen", üben heftige Kritik an der Gladbecker Friedhofsverwaltung, werfen den ZBG-Verantwortlichen "Fehleinschätzungen" vor.
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Gladbeck-Ost. Die Geduld von Rüdiger Lehr und Edmund Jünger ist endgültig zu Ende: Ihr gemeinsames Unternehmen "Omega-Bestattungen" ist in insgesamt fünf Städten im nördlichen Ruhrgebiet vertreten und ist mit einem Büro an der Voßstraße 219 auch in Gladbeck vor Ort. Und die beiden Herren äußern ihren Unmut über die Gladbecker Friedhofsverwaltung. "In Gladbeck gibt es einfach viel zu viele Regelungen, die den Bestattungsunternehmen das Leben unnötigerweise schwer machen."

Der jüngste "Streich" in Form der umstrittenen Grabmale für Gemeinschaftsgräber (der STADTSPIEGEL berichtete) hat schließlich das "Fass zum Überlaufen" gebracht. "Die Fehleinschätzungen der Friedhofsverwaltung in Gladbeck häufen sich," schimpfen Lehr und Jünger.

Zu diesen "Fehleinschätzungen" zählen die beiden Bestatter auch das Verbot von offenem Licht und Feuer in den städtischen Trauerhallen. Was in der Praxis bedeutet, dass brennende Wachskerzen, Teelichter und auch Flammschalen im Inneren der Trauerhallen nicht mehr zugelassen sind. Als Alternative schlägt die Friedhofsverwaltung, die in Gladbeck bekanntlich im Zuständigkeitsbereich des "Zentralen Betriebshofes" (ZBG) liegt, den Einsatz von batterie- oder auch akkubetriebenen LED-Lichtern vor. "So was geht doch gar nicht, gibt es auch nur in Gladbeck. Das ist so was von stillos," empören sich Lehr und Jünger.

Zeitvorgabe 45 Minuten

Und das Duo zieht sogleich weiter gegen den "ZBG" zu Felde, verweist darauf, dass in Gladbeck pro Beisetzungsfeier in den Trauerhallen ein 45-minütiges Zeitfenster gilt. Das sei sehr knapp bemessen, beklagen sich die beiden Herren. In den Nachbarstädten gebe es 60 Minuten Zeit und in Bottrop gar kein Zeitlimit.

Auch von der neuen Trauerhalle auf dem Friedhof in Stadtmitte ist man bei der Firma "Omega" alles andere als begeistert. "Die Verantwortlichen haben sich, gegen den Rat der vor Ort tätigen Bestatter, für den Einbau so genannter Kühlplatten in den zur Verfügung stehenden Katafalken entschieden. Diese Kühlmethode ist aber unzulänglich, was sich sofort im Sommer 2018 bemerkbar gemacht. Wir haben davor gewarnt, doch die Verantwortlichen haben sich anders entschieden."

Auch das Fehlen eines Raumes für Um- und Einbettungen sowie das Fehlen eines Raumes für das Ablegen von Kränzen und Blumen in der neuen Trauerhalle steht auf der "Omega"-Kritikliste.

Veraltetes Verfahren

Und da wäre noch das bislang praktizierte Anmeldeverfahren von Beisetzungen in Gladbeck. "Das jetzige System ist mittelalterlich," schimpft Rüdiger Lehr. "Wir als Bestatter müssen ein Papier-Formular mit zwei Durchschlägen handschriftlich ausfüllen. In Bottrop nutzt man die Möglichkeit, diesen Vorgang per Computer oder Laptop innerhalb weniger Sekunden durchzuführen. Verbunden mit dem Vorteil, dass wir unseren Kunden, also den Hinterbliebenen, auch sofort einen verbindlichen Beisetzungstermin nennen können. In Gladbeck ist das nicht möglich."

Edmund Jünger bringt es aus seiner Sicht auf Punkt: "Die Aufgabe der Friedhofsverwaltung sollte es sein, einen reibungslosen Ablauf von Bestattungen zu gewährleisten und Möglichkeiten für die Auslebung einer individuellen Bestattungskultur zu ermöglichen. Und sich vielleicht von den Fachkräften beraten lassen, die tagtäglich mit trauernden Angehörigen umgehen und die Profis in der Branche sind: den Bestattern!".

An der Wilhelmstraße zeigt man sich angesichts der massiven Kritik doch deutlich überrascht. Bernhard Schregel, Stellvertretender ZBG-Betriebsleiter, bringt sein Unverständnis durch Kopfschütteln zum Ausdruck, verweist darauf, dass lediglich die Firma "Omega" Kritik äußere. "Von den übrigen Bestattungsunternehmen haben wir nichts gehört."

Und Schregel verteidigt das Verbot von brennenden Kerzen in den Trauerhallen. In Brauck habe es einen dokumentierten Zwischenfall gegeben, als bei einer Trauerzeromonie aus Versehen ein Kerzenständer umgestoßen worden sei und die brennende Wachskerze die angrenzende Dekoration in Brand gesetzt habe. Auch die Teelichter seien ein Problem, wenn diese unmittelbar nach der Trauerfeier wieder eingesammelt werden müssten. Dann sei das Wachs immer noch flüssig und sehr oft würden die Böden in den Trauerhallen damit verunreinigt. Schregel betont, dass man zudem lediglich die geltende Brandschutzordnung der Stadt Gladbeck befolge, wonach Offenes Licht und Feuer in Schulen, Kindergärten und Verwaltungsgebäuden schlichtweg verboten sei.

Brandschutzverordnung

Auch die Beschwerde betreffs der Zeitvorgabe von 45 Minuten pro Trauerfeier lässt Schregel nicht gelten. Man habe vorübergehend sogar auf Bitte der katholischen Kirche diese Zeitvorgabe auf 30 Minuten verkürzt, auf Wunsch der Bestatter aber wieder auf 45 Minuten verlängert. Es sei schon seltsam, dass die übrigen Bestattungsunternehmen mit diesen 45 Minuten auskommen würden, kann sich Schregel einen Seitenhieb in Richtung der Firma "Omega" nicht verkneifen. Zudem bestehe die Möglichkeit zur "Doppelbuchung", die dann, sogar ohne jegliche Zusatzkosten, ein 90-minütiges Zeitfenster mit sich bringe.

Handlungsbedarf

Betreffs der Kühlung von Verstorbenen in den Aufbahrungsräumen in der neuen Trauerhalle in Stadtmitte gesteht man seitens des ZBG "Handlungsbedarf" ein. Man habe das Problem erkannt und sei schon dabei, eine Lösung zu erarbeiten. Wie diese Lösung ausfallen soll, könne man aber derzeit noch nicht sagen.

Das Fehlen von Räumen für Um- und Einbettungen sowie das Ablegen von Kränzen und Blumen in der neuen Trauerhalle lässt Schregel indes absolut nicht gelten. Um- und Einbettungen sei Sache der Bestatter, die diese Aufgaben in ihren Firmenräumen vornehmen müssten. "Warum sollen wir also hierfür einen Raum vorhalten?". Ähnlich sieht es mit dem Lagerraum für Grabschmuck aus. Die Räume, in denen Verstorbene in der neuen Trauerhalle aufgebahrt würden, seien sehr groß, versichert Schregel. Da bleibe auch genug Platz zum Ablegen für Kränze und Blumen. Es gebe aber Bestatterm die diese Aufbahrung - gegen Gebühr versteht sich - in ihren Firmenräumen vornehmen, um sich so die Kosten für die Aufbahrung in der Trauerhalle zu sparen. "Warum sollen wir für einen seperaten Raum sorgen?" wehrt sich Schregel.

Nochmals "Handlungsbedarf" gesteht der Stellvertretende ZBG-Betriebsleiter hinsichtlich das Anmeldeverfahrens für Beisetzungen ein. Man arbeite natürlich mit Computern, wobei ein spezielles EDV-Programm zum Einsatz gelange. Man habe auch schon intensive Gespräche mit der System-Anbieter geführt, dort sei man aber bislang scheinbar nicht in der Lage, ein kompatibles PC-Programm zu erstellen. Daher sei man nun auf der Suche nach einem geeigneten Programm, das die verstärkte Nutzung der zur Verfügung stehenden Technik ermögliche.

Bleiben Herr im Hause

Und der Vorwurf der "Fehleinschätzungen" treibt Schregel sprichwörtlich die "Zornesröte" ins Gesicht. Man pflege einen engen Kontakt zu den in Gladbeck tätigen Bestattungsunternehmen. Und man setze auf Informationsaustausch, weshalb man seitens der Friedhofsverwaltung in regelmäßigen alle Friedhofs-Gewerbetreibenden, also nicht nur die Bestatter sondern zum Beispiel auch Steinmetze und Floristen, zu Treffen einlade. Die Ergebnisse dieser Treffen würden immer protokolliert und diese Schriftsätze den Teilnehmern zur Verfügung gestellt.

Zum Abschluss wird Schregel nochmals ganz deutlich: "Wir bleiben Herr im Hause und werden, falls erforderlich, von unserem Hausrecht Gebrauch machen!"

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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