Bürgermeister unterliegt keiner Neutralitätspflicht

Foto: privat

Bürgermeister und Verwaltung unterliegen beim aktuellen Bürgerentscheid zur Zukunft des Karos ausdrücklich keiner Neutralitätspflicht, sondern dürfen auf die möglichen Konsequenzen eines Weiterbestands des Karos in der bisherigen Form hinweisen.

Dazu der städtische Rechtsdirektor Dr. Guido Hüpper: „Der Neutralitätsgrundsatz gilt bei einem Bürgerbegehren oder Bürgerentscheid ausdrücklich nicht. Laut aktueller Rechtsprechung sind Organe der Gemeinde – dazu gehört natürlich auch der Bürgermeister als Leiter der Verwaltung – eben nicht zur Neutralität verpflichtet. Gerade in dieser besonderen Situation ist es geboten, öffentlich wertend Stellung zu nehmen.“

Bürgermeister Ulrich Roland hatte in seinem Beitrag im Abstimmungsheft darauf hingewiesen, dass die Verwaltung alle Sparmöglichkeiten geprüft habe und als Maßnahme zur Konsolidierung einzig eine Erhöhung der Grundsteuer B um 10 Punkte vorsieht. „Die Bürgerinnen und Bürger darüber zu informieren, gehört auch zu den Aufgaben eines Bürgermeisters“, so Dr. Guido Hüpper.

Gladbeck muss sparen und den beschlossenen Haushaltssanierungsplan durchführen. Daher ist klar: Sollten sich die Gladbecker mehrheitlich für den Erhalt des Karos in der bisherigen Form aussprechen, muss die Summe von jährlich 170.000 Euro an anderer Stelle im städtischen Haushalt eingespart werden!
Der Vorschlag der Verwaltung dazu ist die Erhöhung der Grundsteuer. Die Fraktionen, die sich für den Erhalt des Karos aussprechen, haben bisher hingegen keinen eigenen Alternativvorschlag gemacht. Im Vorfeld des Bürgerentscheids zur Zukunft des Karos hat Bürgermeister Roland wertend Stellung genommen

Autor:

Lokalkompass Gladbeck aus Gladbeck

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