Die "Soziale Bürgerinitiative e.V." informiert, Das Jobcenter entschuldigt sich erstmalig schriftlich !

Zunächst muss ich einen persönlichen Fehler eingestehen. Bei dem Versuch, einen Rechtschreibfehler zu beheben, habe ich fehlerhaft auf die Löschtaste
gedrückt, daher der Neueintrag.

Wow: Zum ersten Mal hat sich das Jobcenter Gladbeck bei einem SGB II (Hartz IV) Empfänger schriftlich entschuldigt, dafür, dass er nachweislich seine Unterlagen eingereicht hat, die aber dort angeblich nicht angekommen sind.

Die Entschuldigung des Jobcenters Gladbeck basiert auf einem von uns einwandfrei bewiesenen fehlerhaften Bescheid, dass gar keine Leistung bezahlt werde, wegen nicht Einreichung von Unterlagen.
Die uns vorgelegten Unterlagen des Betroffenen bewiesen absolut eindeutig, das die vom Jobcenter verlangten Unterlagen sogar 2fach eingereicht wurden, qua Abgabebestätigung und vor den jeweils verlangtem Abgabetermin.

Geschuldet der dann sehr schnellen Bearbeitung wird dies vermutlich auch dem Druck, der von der Bürgerinitiative ausgeübt wurde,

Dies werden wir weiterhin erfolgreich für alle SGB II (Hartz IV Empfänger) ausüben, sofern sie dem Verein angehören.

Für alle anderen, die nicht dem Verein angehören, ist diese Hilfestellung nicht kostenfrei.

Von Nichtmitgliedern ist es auch vom Finanzamt genehmigt, Einmalbeträge für eine Beratung zu erheben, die wir dann als Einnahmen des Vereins verbuchen müssen.

Wir werden weiterhin Sozialberatung zu SGB II, SGB IX und SGV XII betreiben und nur Sozialberatung!!!!

Autor:

Johannes Alfred Gay aus Gladbeck

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