Heftiges Dementi aus dem Rathaus nach "Piraten"-Vorwürfen

Betreffs der festgestellten Abrechnungsrückstände im Bereich Rettungsdienst/Krankentransport bei der Feuerwehr gab es jetzt nochmals eine Anfrage der "Piratenpartei Gladbeck". In bislang ungeahnter deutlicher Form reagierte die Stadt nur wenige Stunden später auf die neuerlich erhobenen Vorwürfe der "Piraten".
  • Betreffs der festgestellten Abrechnungsrückstände im Bereich Rettungsdienst/Krankentransport bei der Feuerwehr gab es jetzt nochmals eine Anfrage der "Piratenpartei Gladbeck". In bislang ungeahnter deutlicher Form reagierte die Stadt nur wenige Stunden später auf die neuerlich erhobenen Vorwürfe der "Piraten".
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Gladbeck. Der Umgangston wird deutlich schärfer: In bislang eher ungewohnter Deutlichkeit reagierte die Stadt Gladbeck jetzt auf ein Schreiben der "Piratenpartei Gladbeck", in dem "Piraten"-Mitglied Thomas Weijers erneut auf das Thema "Nachprüfung der Rettungsdienst- und Krankentransportabrechnungen der Feuerwehr Gladbeck" einging.

"Die von Anfang an von den Piraten vermutete, über das Jahr 2011 hinausgehenden Abrechnungsversäumnisse haben sich trotz vorheriger Dementi der Stadt bestätigt," schreibt Weijers in seinem Brief. Allein der in Höhe von 145.000 Euro entstandene Zinsschaden sei aber Grund genug, die "...bisherige Organisationsstruktur im Bereich Rettungsdienst/Krankentransport in Frage zu stellen und ein Versagen der zuständigen Führungsebenen fest zu stellen.", führt Weijers weiter aus.

Nach Angaben der "Piratenpartei Gladbeck" bleibe die Stadt Gladbeck bislang auch die Antwort auf die Frage schuldig, wie hoch die ursprünglich aufgelaufenen Abrechnungsrückstände im Gesamten gewesen seien. Daher stelle man erneut die Frage, wie hoch diese festgestellten Rückstände für den Zeitraum der Jahre von 2002 bis 2012 gewesen seien.

Die "Piraten" bezweifeln auch, dass alle Abrechnungsrückstände nachträglich noch abgerechnet werden konnten. Diesbezüglich verweist man auf Auskünfte, die die "Piraten"-Landespartei bei mehreren Krankenkassen (AOK, Bundesknappschaft, BEK/GEK und Betriebskrankenkassen) eingeholt habe. Demnach erstatte ein Großteil der Abrechnungszentren der Kassen für Nordrhein-Westfalen nur 12 Monate nach Leistungserbringung die in Rechnung gestellten Beträge. "Eine Erstattung über das Jahr 2011 hinweg schließt die Bundesknappschaft in einem Schreiben definitiv aus. Allein die Barmer Ersatzkasse ermöglicht eine Abrechnungsspanne nach Möglichkeiten des Sozialgesetzbuches von 4 Jahren und damit maximal bis in das Jahr 2008," schreibt Thomas Weijers für die "Piratenpartei Gladbeck".

Und Thomas Weijers fordert: "Auf dieser Informationsbasis stellen die Piraten Gladbeck in Zweifel, dass es der Stadtverwaltung tatsächlich gelungen ist, Gelder über das Jahr 2011 hinaus bis auf wenige Ausnahmen nachträglich abrechnen zu können. Die Piratenpartei Gladbeck fordert die Stadtverwaltung dazu auf, die Rückerstattungen durch die Krankenkassen erneut zu prüfen und auch die Frage nach nicht erstattungsfähigen Abrechnungssummen und Finanzschäden für die Gladbecker Bürger neu zu beantworten."

Der Forderung nach einer "Antwort" kam die Stadtverwaltung innerhalb von lediglich gut 12 Stunden durch den Beigeordneten Dr. Thomas Wilk nach. In einem direkt an Thomas Weijers gerichteten Brief schreibt Dr. Wilk. "...erneut fragen Sie nach der Aufarbeitung aufgelaufener Abrechnungsrückstände bei den Rettungsdienstgebühren. Gleichzeitig ziehen Sie öffentlich in Zweifel, dass alle Abrechnungsrückstände aufgearbeitet werden konnten.

Hierzu teile ich Ihnen zum wiederholten Male mit:

1. Alle Rettungsdiensgebühren sind abgerechnet. Es ist der Stadt Gladbeck insoweit kein unmittelbarer Schaden entstanden. Dies ausdrücklich entgegen des von Ihnen erneut öffentlich erweckten Eindrucks. Es gibt keinen Abrechnungsvorgang, der von den Kostenträgern nicht anerkannt wurde. Auf den entstandenen mittelbaren Zinsschaden in Höhe von 145.000 Euro wurde bereits presseöffentlich hingewiesen.

2. Eine Verjährungsfrist konnte allein schon deshalb nicht überschritten werden, weil die jeweiligen Rückstände, die zu dem Zinsverlust geführt haben, sich fast ausschließlich auf das jeweils vorangegangene Haushaltsjahr bezogen.

3. Zur Vermeidung von Rückständen bei der Abrechnung wurden ausreichende organisatorische Maßnahmen getroffen, so dass für die Zukunft eine zeitnahe Abrechnung sichergestellt ist.

Für eine erneute Prüfung gibt es keinen Grund. Der Vorgang ist abgeschlossen und mit den zuständigen Prüfinstanzen in Verwaltung und Politik aufgearbeitet."

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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