"Kanal-TÜV" sorgt weiter für Zündstoff

Auch das von der SPD und den GRÜNEN im Düsseldorfer Landtag beschlossene Gesetz zum Thema "Kanal-Dichtheitsprüfung" stößt in Gladbeck bei vielen Gegnern auf heftige Kritik. | Foto: Walter Haindl/pixelio.de
  • Auch das von der SPD und den GRÜNEN im Düsseldorfer Landtag beschlossene Gesetz zum Thema "Kanal-Dichtheitsprüfung" stößt in Gladbeck bei vielen Gegnern auf heftige Kritik.
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Gladbeck/Nordrhein-Westfalen. SPD und GRÜNE haben sich in Düsseldorf zum Thema "Dichtheitsprüfung" zwar auf einen Koalitionsvertrag geeinigt, doch die Inhalte des Vertrages sorgen weiterhin auch in Gladbeck für - zum Teil emotionell geführte - Diskussionen.

Fakt ist, dass die "Prüfpflicht privater Abwasserleitungen" nicht, wie von vielen Kritikern gefordert, gänzlich vom Tisch ist. Denn die "Dichtheitsprüfung" für private Abwasseranlagen wurde in Nordrhein-Westfalen im Jahr 1995 landesgesetzlich verbindlich vorgeschrieben. Im Jahr 2007 war es die damalige CDU-/FPD-Landesregierung, die eine deutliche Verschärfung der verbindlichen Vorgaben auf den Weg brachte. Auch SPD und GRÜNE wollen den Verpflichtungen des "Wasserhaushaltsgesetzes" (WHG) nachkommen, wobei für die SPD, so der Gladbecker SPD-Landtagsabgeordnete Michael Hübner, "...eine bürgerfreundliche und dem Gewässerschutz dienende Lösung..." von zentraler Bedeutung gewesen sei. Und dieses Ziel sieht Hübner mit dem Koaltionsvertrag erreicht und nennt die - aus seiner Sicht wichtigsten - Punkte auch in einem Brief an Klaus Rottmann, Vorsitzender der "Gladbecker Siedlergemeinschaften":

* Die Prüfung von privaten und öffentlichen Kanälen soll möglichst gleichzeitig vollzogen werden. Hierbei muss es zu einem fairen Ausgleich zwischen den Interessen aller Hauseigentümer und dem Gewässerschutz kommen.

* Eine Aufforderung an den Bund, eine bundesheitliche Regelung zur Funktionsprüfung - als Verordnung zum Wasserhaushaltsgesetz - schnellstmöglich auf den Weg bringen.

In seinem Brief an Rottmann schreibt Hübner zudem, dass in dem Vertrag die Dichtheitsprüfungsfristen flexibler gestaltet würden. So gebe es künftig für private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten gar keine Fristen mehr. In Wasserschutzgebieten muss dagegen für Häuser, die vor 1965 gebaut wurden, spätestens bis 2015 eine Funktionsprüfung durchgeführt werden. Für Häuser jüngeren Datums sind Prüfungen bis zum Jahr 2020 verbindlich durchzuführen. Abwasserkanäle für industrielle und gewerbliche Abwässer müssen auch außerhalb von Wasserschutzgebieten geprüft werden.

Weiter führt Hübner aus, dass die Kommunen zudem eine Erlaubnis für satzungsrechtliche Regelungen erhalten. Dies ermögliche es den Städten, die Kontrolle als auch die Sanierung der öffentlichen Abwasserentsorgung mit der Kontrolle privater Abwasserleitungen zu verzahnen. Und falls die erforderlichen Sanierungen die finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen übersteigen sollten, plant die rot-grüne Landesregierung ein Investitionsprogramm, über das Betroffene zinsgünstige Kredite in Anspruch nehmen können.

Doch mit seinen Ausführungen löst Hübner keineswegs Jubel aus. So erinnert sich Peter Groß (Verband Wohneigentum NRW, Kreisverband Gladbeck) an ein Wahlversprechen vor der Landtagswahl 2012, wonach Ein- und Zwei-Familien-Häuser mit einem Wasserverbrauch von weniger als 200 Kubikmeter pro Jahr von der Dichtheitsprüfung ausgenommen werden sollten. "Jetzt heißt es, dass in Wasserschutzgebieten durchgehend und in allen anderen Bereichen nach freien Vorgaben der Städte geprüft wird," ärgert sich Groß. Und Groß vermutet, dass die Politik die Firmen schützen wolle, die schon im Vorfeld ihr technisches Equipment aufgerüstet hätten und man denen nun nicht die Verdienstmöglichkeiten beschneiden wolle. Vielmehr wolle der Gesetzgeber auch bei kleineren Objekten, die von den Besitzern oft noch an der finanziellen Belastungsgrenze gehalten werden könnten, absahnen. Nach Angaben von Groß prüft daherr der Eigentümerverband "Haus & Grund" bereits eine Klage gegen die "Dichtheitsprüfung" mit dem Ziel, dass für Wohnhäuser ausserhalb von Wasserschutzgebieten auch künftig komplett auf den "Kanal-TÜV" verzichtet wird.

Diesbezüglich macht der SPD-Landtagsabgeordnete Michael Hübner nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Dichtheitsprüfung nur in den Wasserschutzzonen obligatorisch sei. In Gladbeck gelte dies daher auch nur für den Stadtnorden, sprich Teile von Zweckel.
Und Hübner macht noch einmal darauf aufmerksam, dass Städte durch eigene Satzungen strengere Regelungen erlassen können. In Gladbeck, so Hübner, gebe es derzeit keine Satzung und für ihn, also Hübner, sei auch nicht erkennbar, warum Gladbeck sich eine solche Satzung zulegen sollte.

Michael Hübner scheint mit dem Gesetzeswerk zum Thema "Dichtheitsprüfung" jedenfalls zufrieden zu sein. "Hätten wir diese gesetzliche Regelung nicht gemacht, würde das alte Schwarz-Gelbe Recht aus dem Jahr 2007 weiter gelten, was verpflichtende Dichtheitsprüfungen bis 2015 vorgeschrieben hatte. Um diesem auszuweichen und längere Fristen bis 2023 zu ermöglichen, hatte die Stadt GLadbeck einen Satzungsentwurf erarbeitet. Mit Blick auf die gesetzgeberische Initiative von Rot-Grün ist diese Satzung eben nicht verabschiedet worden!"

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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