Mitbestimmung in den Betrieben

IG BCE Gladbeck informiert zu den Betriebsratswahlen.

Besser mit Betriebsrat.

Ab März heißt es wieder: Wählen gehen für mehr Mitbestimmung im Betrieb. Die Betriebsratswahl findet alle vier Jahre statt und sichern den Beschäftigten ihre Interessenvertretung. Warum jeder Betrieb einen Betriebsrat haben sollte, haben wir in zehn Punkten zusammengefasst.
Vertrauensperson am Arbeitsplatz: Betriebsräte sorgen für Gute Arbeit und schützen Beschäftigte bei Konflikten.

1. Kündigung? Nicht so einfach:
Der Betriebsrat muss über Kündigungen vom Arbeitgeber informiert werden. Er kann sie nicht verhindern, spricht er sich aber dagegen aus, erhöht das die Chance des Arbeitnehmers bei einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht.

2. Mehr Freizeit - mehr Geld:
36 Minuten weniger pro Woche arbeiten und bis zu zehn Prozent mehr Entgelt. Hört sich gut an. In Betrieben mit Betriebsrat ist das keine Seltenheit.

3. Ab in den Urlaub:
Der Urlaub ist genehmigt, der Flug gebucht. Dann streicht der Chef die freien Tage wegen „dringlicher betrieblicher Aufgaben“. Ist ein Betriebsrat zur Stelle, geht das nicht so einfach. Denn dieser darf bei der Urlaubsplanung mitbestimmen.

4. Krisenfest:
Das Unternehmen ist in der Krise. Die Beschäftigten haben Angst um den Arbeitsplatz und im schlimmsten Fall schließt der Betrieb. Dann ist der Betriebsrat besonders wichtig. Er kann einen Sozialplan ausarbeiten und verhandeln.

5. An eurer Seite:
Ein Vieraugengespräch mit dem Chef steht an. Für viele Arbeitnehmer keine leichte Situation. Doch auch hier steht der Betriebsrat an der Seite der Beschäftigten: Zu Gesprächen mit dem Arbeitgeber kann er hinzugezogen werden. Durch Weiterbildungen sind die Betriebsräte in Sachen Arbeitsrecht gut geschult.

6. Familie und Beruf:
Plötzlich wird das Kind krank oder die Eltern brauchen Pflege: Der Beschäftigte benötigt mehr Zeit, um sich um die Familie zu kümmern. Auch hier hilft ein Betriebsrat. Er kann bei Arbeitszeiten mitbestimmen und flexible Regelungen aushandeln.

7. Augen auf:
Arbeiten bis Mitternacht oder willkürliche Entgeltzahlungen? Nicht mit einem Betriebsrat. Dieser achtet darauf, dass gesetzliche und tarifliche Regelungen im Betrieb umgesetzt werden. Für diese Zwecke kann er sich auch weiterbilden lassen.

8. Überwachung? Nein, danke:
Die Überwachung durch die NSA kann der Betriebsrat nicht verhindern, die durch den Arbeitgeber schon. Er kann zum Beispiel Videoüberwachung am Arbeitsplatz ablehnen. Außerdem muss er über entsprechende Maßnahmen informiert werden.

9. Gesund und sicher:

Rückenschmerzen am Arbeitsplatz oder Kopfschmerzen wegen zu viel Lärm kann ein Betriebsrat verhindern. Er arbeitet Verbesserungen aus und kann diese mit dem Unternehmen umsetzen. Das können neue Schutzmaßnahmen sein oder Gymnastik am Arbeitsplatz, um die Leute fit zu halten.
10. Auf dem neusten Stand:

Vier Mal im Jahr informiert der Betriebsrat die Beschäftigten über seine Arbeit. Die Arbeitnehmer wissen dadurch, was im Unternehmen los ist. Denn das Unternehmen muss den Betriebsrat über wichtige Angelegenheiten, wie personelle Veränderungen, unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen und Glückauf

Walter Hüßhoff

Autor:

Walter Hüßhoff aus Gladbeck

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