Stadt Gladbeck sieht sich durch Urteil in ihrer Haltung bestätigt
Oberverwaltungsgericht stellte Verfahren "Windräder" ein

Nach der Einstellung des Verfahrens durch das Münsteraner Oberverwaltungsgericht sieht sich die Stadt Gladbeck in ihrer ablehnenden Haltung zum Thema "Windrad-Standort Mottbruchhalde" bestätigt. | Foto: Pixabay
  • Nach der Einstellung des Verfahrens durch das Münsteraner Oberverwaltungsgericht sieht sich die Stadt Gladbeck in ihrer ablehnenden Haltung zum Thema "Windrad-Standort Mottbruchhalde" bestätigt.
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Brauck. Im Rathaus am Willy-Brandt-Platz ging vor wenigen Tagen die Information ein, wonach das Oberverwaltungsgericht Münster das Verfahren zu den ursprünglich zwei von der Steag beantragten Windrädern auf der Mottbruch-Halde eingestellt hat.

Begründet wird die Einstellung des Verfahrens damit, dass die Steag nun „nur“ noch ein großes statt der ursprünglich beantragten zwei etwas kleineren Windräder bauen wolle.

Damit sei das Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 11. Mai 2017, auf das sich der Kreis Recklinghausen bei seiner Genehmigung des jetzt von der Steag beantragten Windrades immer beziehe, wirkungslos, betont das Oberverwaltungsgericht.

Diese Einschätzung wird im Gladbecker Rathaus natürlich mit Zufriedenheit vernommen. "Die mehrfach vorgetragene Meinung des Kreises Recklinghausen, die Genehmigung müsse auf Grund des Verwaltungsgerichtsurteils erteilt werden, ist daher falsch," schreibt die Stadt Gladbeck in einer Stellungnahme.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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