Stadt beantwortet Fragen zur B 224/A 52

Zum geplanten Ausbau der B 224 zur A 52 gibt es bei vielen Menschen Fragen, die per Email, Brief oder telefonisch in den vergangenen Wochen an die Stadt gerichtet wurden. Auch in Leserbriefen und Internetforen werden zahlreiche Fragen gestellt.

Manche Fragen betreffen konkrete Auswirkungen eines möglichen Ausbaus auf einzelne Grundstücke oder zu notwendigen Umleitungen während des Ausbaus.

Diese sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber noch nicht verbindlich zu beantworten, da die dafür notwendigen Planungen erst nach der Grundsatzentscheidung der Bürgerinnen und Bürger für oder gegen den Ausbau begonnen werden.

Im Rahmen dieses Planungsverfahrens können selbstverständlich alle betroffenen Gladbeckerinnen und Gladbecker ihre persönlichen Anregungen einbringen.

Bei einem möglichen Baubeginn in Gladbeck zwischen der Stadtgrenze zu Bottrop und der A 2 frühestens im Jahr 2017 kann es heute natürlich noch keine Aussage dazu geben, wie im Jahr 2021, wenn mit dem Bau des Tunnels zwischen Phönixstraße und Landstraße begonnen werden könnte, eine Umleitung organisiert wird.

Andere Fragen sind dagegen leichter zu beantworten.

So wird zum Beispiel die Frage gestellt, ob die Unternehmen, die sich im Gewerbepark Gladbeck Brauck angesiedelt haben, darüber informiert wurden, dass es sich bei der Anbindung des Gewerbeparks an die B 224 nur um eine Zwischenlösung handeln würde.

Die Kaufverträge für die Flächen im Gewerbepark Gladbeck Brauck sind zwischen den Firmen und dem privaten Eigentümer geschlossen worden.

Seitens der Wirtschaftsförderung ist in Gesprächen mit Ansiedlungsinteressenten allerdings immer darauf hingewiesen worden, dass die Direktanbindung nur bis zum Ausbau der B 224 zur Autobahn bestehen würde. Darüber wurde auch in den Gladbecker Medien berichtet.

So konnte man im Mai 2002 in der Gladbecker Presse im Zusammenhang mit der Öffnung der Ausfahrt vom Gewerbepark auf die B 224 lesen: „Diese Lösung wird mit dem geplanten Ausbau der B 224 zur Autobahn allerdings wieder entfallen. Dann soll eine Anbindung des Gewerbeparks über den Bereich der Kösheide erfolgen.“ Diese damals angekündigte Lösung soll jetzt mit einer Parallelstraße zur A 52 erreicht werden.

Mehrere andere Fragen beschäftigen sich mit den möglichen Konsequenzen eines Neins der Stadt Gladbeck beim Ratsbürgerentscheid.

Die Antwort ist eindeutig: Dann werden die Planungen für den Ausbau der B 224 auf Gladbecker Stadtgebiet eingestellt und es gibt keinen Ausbau der B 224 zwischen der Stadtgrenze zu Bottrop und der Stadtgrenze zu Gelsenkirchen.

Dies würde bedeuten, dass der zu erwartende weiter steigende Verkehr ohne zusätzlichen Schutz vor Lärm und anderen Emissionen auf der heute existierenden Straße durch Gladbeck geführt würde.

Die Stadt wird in den nächsten Tagen und Wochen weitere häufig gestellt Fragen beantworten. Außerdem können alle Gladbeckerinnen und Gladbecker ihre Fragen bei den Informationsveranstaltungen der Stadt stellen. Die erste findet am 9. Februar, 19 Uhr, in der Mathias-Jakobs-Stadthalle statt.

Der Link zur FAQ-Seite http://www.gladbeck.de/Leben_Wohnen/A52_B224/FragenAntworten.asp?db=499&form=list

Autor:

Tim Deffte aus Gladbeck

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