DRK Gladbeck informiert
Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung

Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung
DRK in NRW fordert Nachbesserungen

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat nun den Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Ziel der Reform ist es, die ambulante, stationäre und rettungsdienstliche Notfallversorgung, die zurzeit noch weitgehend voneinander abgeschottet existiert, zu einem verbindlichen System der integrierten Notfallversorgung auszubauen, wie es in dem Entwurf heißt.
Das DRK in NRW begrüßt, dass der Referentenentwurf den Rettungsdienst weiterhin als wesentlichen Teil der Gefahrenabwehr betrachtet und somit die Zuständigkeit der Länder für die Organisation und Durchführung des Rettungsdienstes nicht in Frage stellt. Die Aufnahme des Rettungsdienstes als eigenständige Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung in das SGB V werten die Rotkreuzverbände als Signalwirkung: In dieser Anerkennung sieht das DRK in Nordrhein-Westfalen ein wichtiges Zeichen für eine Bedeutungssteigerung der Qualität der Notfallversorgung. Die Aufnahme des Rettungsdienstes als eigenständige Leistung im Schnittpunkt zum Katastrophenschutz darf jedoch nicht zu Regelungs- und Finanzierungslücken im Gesamtsystem von Gesamtheitsversorgung und Gefahrenabwehr in Nordrhein-Westfalen führen.
Kritisch sieht das Rote Kreuz, dass der Entwurf die Finanzierung der Vorbereitung auf Großeinsatzlagen und Katastrophen ausblendet. Hier muss nachgebessert werden. Darüber hinaus sollte die Berg- und Wasserwacht als Teil des Rettungsdienstes im kommenden Gesetz festgeschrieben werden.
Das DRK in NRW erwartet dringend, dass die Reform der Notfallversorgung mit einer Bekräftigung des durch die Bereichsausnahme bestätigten Gesamtsystems einhergeht und weist darauf hin, dass Nordrhein-Westfalen seine Gesetzgebung bereits auf die Bereichsausnahme ausgerichtet hat.
Ergänzend sollten dringend notwendige gemeinsame Notfallleitsysteme, integrierte Notfallzentren und die Sensibilisierung der Bevölkerung durch Aufklärung und schulische Behandlung des Themas im kommenden Gesetz berücksichtigt werden. Die bestehenden Schwachpunkte sind aus Sicht des DRK in Nordrhein-Westfalen nur mit weiteren intensiven Bemühungen um integrative Arbeit unter allen in der Notfallmedizin Beteiligten zu beseitigen.
Als Partner des Staates im humanitären Bereich fordert das Rote Kreuz ein Diskussionsformat für alle im und am Rettungsdienst Beteiligten unter Beteiligung der zuständigen Ressorts der Länder, der Kommunen, der Feuerwehren und der anerkannten Hilfsorganisationen.

Autor:

Wilhelm Walter aus Gladbeck

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