Der ZBG mahnt: Wertstoffcontainer nicht überfüllen!

Vermüllte Feuerwehrzufahrt: Bei illegaler Abfallentsorgung will der ZBG künftig Bußgeldverfahren einleiten. | Foto: ZBG
  • Vermüllte Feuerwehrzufahrt: Bei illegaler Abfallentsorgung will der ZBG künftig Bußgeldverfahren einleiten.
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Seit vielen Jahren steht vor der Feuerwache an der Wilhelmstraße eine Wertstoffcontainerstation, die es den Bürgern ermöglicht, außerhalb der Öffnungszeiten des Betriebshofes Papier, Glas und Altkleider zu entsorgen.

Die Nutzung der Container ist jedoch nur an Werktagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr erlaubt, nicht aber an Sonn- und Feiertagen.
In der letzten Zeit wurden an dieser Station trotz des Nutzungsverbotes meist an Wochenenden Unmengen Papierabfälle, Kartonagen und sonstige Abfälle entsorgt.
Die Feuerwehrzufahrt wurde dadurch stark beeinträchtigt und die angrenzenden Anwohner schauten über die Feiertage und Wochenenden auf unschöne Berge von Müll. Der Zentrale Betriebshof möchte diesen Service auch weiterhin anbieten und bittet die Gladbecker, Papierabfälle, die nicht mehr in die eigene Papiertonne passen, an Sonn- und Feiertagen nicht zur Containerstation an der Feuerwache zu bringen, sondern den Betriebshof zu den Öffnungszeiten zu besuchen oder die Containerstation nur an Werktagen zu nutzen.
Selbstverständlich dürfen auch Papier und Kartonagen nicht neben Behälter, die bereits gefüllt sind, abgelegt werden.
Bei Hinweisen auf Verursacher dieser illegalen Abfallablagerungen wird der ZBG künftig immer ein Bußgeldverfahren einleiten.
Nicht nur Gladbecker Haushalte können die gebührenfreie Papiersammlung genießen, auch Gewerbebetriebe können bequem Papier vor Ort abholen lassen.

Über die Entsorgungsmöglichkeiten informiert der ZBG gerne unter der Telefonnummer 992799.

Autor:

Christian Gensheimer aus Essen-Nord

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