Energiesparverordnungfür Alt- und Neubauten ist verbindlich

Kennt sich als Immobilienfachmakler natürlich auch bestens in Sachen "Energiesparverordnung" bestens aus: Raphael Juffernholz von "RE/MAX Premium Gladbeck". | Foto: Privat
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Gladbeck. Das Thema "Energiesparverordnung" - kurz auch "EnEV" genannt - ist für Vermieter und Bauherren seit 2014 von großer Bedeutung. Eine Erweiterung dieser Verordnung kam Anfang 2016.

Raphael Juffernholz von "RE/MAX Premium Gladbeck" kennt als Experte natürlich die wichtigsten Punkte der „EnEV ab 2016“.

"Die Anforderungen an den Primär-Energiebedarf für Anlagetechniken wurden Anfang 2016 um 25 Prozent angehoben," berichtet Juffernholz. Das habe eine Andersplanung bei Ein- und Mehrfamilienhäusern zur Folge. "Die Verordnung verlangt 20 Prozent mehr Wärmeschutz durch die Gebäudehülle." erklärt der Immobilienfachmakler weiter. Der erlaubte Transmissionswärmeverlust durch Glasflächen, Wände, Böden und Dach werde also nochmals erheblich verringert.

Dies habe gleichzeitig eine Steigerung der Baukosten je Wohngebäude von durchschnittlich immerhin von bis zu 3,7 Prozent zur Folge. Die Pflichten für die Besitzer von Altbauten wurden allerdings nicht verschärft. Hier gelten weiterhin die alten Bestimmungen. „Heizungen müssen in Altbauten nach spätestens 30 Jahren ersetzt werden. Hier kann nach guten Finanzierungsangeboten geschaut werden, oder aber nach Zuschussmöglichkeiten," lautet der Tipp von Raphael Juffernholz.

Laut dem Immobilienexperten von RE/MAX Premium Gladbeck gibt es ein großes Einsparpotenzial, zum Beispiel beim Einbau einer neuen Heizung, die sparsamer im Verbrauch ist. „Oft rentieren sich kleinere oder größere Investitionen“ so Raphael Juffernholz weiter. Allerdings müsse die oberste Geschossdecke zur unbeheizten Dachfläche hin wärmegedämmt werden. "Hierdurch entstehen für den Bauherren eher nur geringe Kosten, es wird aber einiges eingespart“ erzählt der Immobilienfachmakler aus seiner Erfahrung.

„Wichtig ist, dass bei jeglicher Vermarktung einer Immobilie ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden muss. Auch wenn Mieter oder Käufer nicht auf die Einsicht des Energieausweises bestehen oder nicht danach fragen, sollten der Ausweis vorgelegt werden. Denn bei Nichteinhaltung der in der Verordnung vorgeschriebenen Maßnahmen drohen Geldbußen im fünfstelligen Bereich.“ warnt Raphael Juffernholz eindringlich.

Der Immobilienmakler gibt weiterhin zu bedenken, dass es zwischen den verschiedenen Bundesländern Unterschiede gibt und Verkäufer sich über die regionale Gesetzeslage informieren sollten.

"Es bleibt zu vermuten, dass die Preise für energetische Sanierung mit der Zeit sinken wird, bedingt durch die voranschreitende technische Entwicklung im Baugewerbe. Bedacht werden muss unbedingt, dass nicht nur bei einem Altbau regelmäßig Investitionen anstehen, sondern auch ein Neubau hohe Standards erfüllen muss," so Raphael Juffernholz abschließend.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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