FDP: Dichtheitsprüfung steuerlich absetzbar

Wer seine Abwasseranlage mittels einer Rohrleitungskamera auf Dichtheit prüfen lässt, erhält eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Kosten. Dies hat der 14. Senat des Finanzgerichts Köln mit Urteil vom 18.10.2012 (14 K 2159/12) entschieden. Das erfuhr Heinz-Josef Thiel von der FDP-Ratsfraktion Gladbeck aus einer aktuellen Pressemitteilung des NRW-Justizministeriums.

In dem Verfahren hatte ein Hauseigentümer die Rechnung für die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung seines privat genutzten Wohnhauses steuerlich geltend machen wollen. Dies lehnte das Finanzamt ab, da die Überprüfung mit einer Gutachtertätigkeit vergleichbar sei.

Dem folgte der 14. Senat des Finanzgerichts Köln nicht und gewährte dem Hauseigentümer die beantragte Steuerermäßigung. Die Dichtheitsprüfung sei eine konkrete Grundlage für die Sanierung der Rohrleitung und damit Teil der Aufwendungen für deren Instandsetzung.

Sie sei mithin als steuerbegünstigte Handwerkerleistung nach § 35a Abs. 3 EStG (Einkommensteuergesetz) zu beurteilen. Daher seien 20 Prozent der Lohnaufwendungen, höchstens 1.200 Euro, auf Antrag absetzbar.

Thiel führt weiter aus, dass das Finanzamt Revision beim Bundesfinanzhof in München eingelegt hat unter dem Aktenzeichen VI R 1/13.

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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