Standfestigkeit von Grabmalen wird überprüft
Gladbeck: ZBG rüttelt wieder an den Grabsteinen

Der Zentrale Betriebshof weist darauf hin, dass vom 15. April bis 3. Mai die Standfestigkeit der Grabsteine auf den drei städtischen Friedhöfen überprüft wird. Alle nicht feststehenden Steine müssen dann aus Sicherheitsgründen abgehoben und umgelegt werden.

Bei Sicherheitsmängeln setzt sich der ZBG anschließend mit den Nutzungsberechtigten in Verbindung. Aufkleber an den Grabmalen weisen ebenfalls auf nicht standfeste Grabmale hin. Nach der städtischen Friedhofssatzung sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen durch die Nutzungsberechtigten dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten.

Auch nicht zustimmungspflichtige provisorische Grabmale aus naturlasierten Holztafeln oder –kreuzen, welche nicht länger als zwei Jahre nach der Bestattung verwendet werden dürfen, entfernt der ZBG nach Ablauf dieser Frist.

Autor:

Oliver Borgwardt aus Dorsten

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