Gladbecker Malteser informieren über Patientenverfügung

In ihrem Fachvortrag wird Rechtsanwältin Kerstin Titze die wichtigsten Fakten zum Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erläutern.
  • In ihrem Fachvortrag wird Rechtsanwältin Kerstin Titze die wichtigsten Fakten zum Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erläutern.
  • hochgeladen von Rainer Prittwitz

Was passiert, wenn wir krankheits- oder unfallbedingt in eine Situation geraten, in der wir selbst keine Entscheidungen mehr treffen können? Für viele Menschen gehört es zu den schwersten Fragen, zu entscheiden, wie sie im akuten Krankheitsfall behandelt werden möchten. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig über mögliche Vorsorgeregelungen zu informieren.

Hierzu laden die Malteser Gladbeck am Mittwoch, 26. März um 17 Uhr zu dem Fachvortrag "Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht" in ihre Dienststelle am Bramsfeld 4 in Butendorf ein. Referentin Kerstin Titze, die als Rechtsanwältin über langjährige berufliche Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügt, wird die wichtigsten Fakten zum Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erläutern. "Wir reagieren mit den Vorträgen auf die zahlreichen Fragen und Sorgen unserer Mitglieder", sagt Stadtbeauftragter Rainer Prittwitz. "Nur wenige Menschen besitzen eine Patientenverfügung und setzen sich mit diesem ernsthaften Thema auseinander".

Interessierte werden gebeten sich im Vorfeld unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 1004121 anzumelden.

Autor:

Rainer Prittwitz aus Gladbeck

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