Zweiter Sonderaktionstag des Zentralen Betriebshofes Gladbeck
Sammlung von Altpapier sowie Grünabfällen am 23. April

Am Donnerstag, 23. April, stehen auf dem Parkplatz an der Burgstraße in Wittringen wieder zahlreiche Sammelfahrzeuge des ZBG. Neben Grünabfällen können zwischen 8 und 13 Uhr dieses Mal aber auch Papier und Pappe abgegeben werden. | Foto: ZBG
  • Am Donnerstag, 23. April, stehen auf dem Parkplatz an der Burgstraße in Wittringen wieder zahlreiche Sammelfahrzeuge des ZBG. Neben Grünabfällen können zwischen 8 und 13 Uhr dieses Mal aber auch Papier und Pappe abgegeben werden.
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Erneut eine Sonderannahme von Gartenabfällen bietet der "Zentrale Betriebshof Gladbeck" (ZBG) am Donnerstag, 23. April, an. Dieses Mal kann darüber hinaus aber auch Papier und Pappe abgegeben werden.

Bekanntlich ist der ZBG-Wertstoffhof an der Wilhelmstraße bereits seit dem 16. März geschlossen, weshalb dort sowohl Grün- und Gartenabfälle als auch Papier und Pappe nicht angeliefert werden können.

Diese Abfälle können nun also am 23. April von 8 bis 13 Uhr auf dem großen Parkplatz in Wittringen an der Burgstraße (gegenüber dem Stadion und der Sportanlage Wacker Gladbeck) angeliefert werden.

Diese Aktion gilt jedoch ausnahmslos für die Anlieferung von Grünabfällen und Pappe/Papier. Sperrmüll, Elektroaltgeräte und andere Abfälle werden nicht entgegengenommen.

Die bekannten Spielregeln für die Anlieferung von Grünabfall sind auch an diesem Tag zu beachten: Gartenabfälle müssen gebündelt (Bündel nicht länger als 1 Meter und im Durchschnitt maximal 60 Zentimter), in Säcken bis maximal 100 Liter Fassungsvermögen oder vergleichbaren Gefäßen (Speisfässer, Körbe) angeliefert werden. Der Gartenabfall muss in Abfallsammelfahrzeuge eingefüllt werden. Loses Material aus Anhängern oder Lkw kann nicht verladen werden.

Zudem ist die Anlieferung pro Haushalt auf einen Kubikmeter beschränkt, bleibt allerdings gebührenfrei.

Angenommen wird nur nichtsperriger Gartenabfall wie Rasenschnitt, Laub, kleingeschnittener Ast- und Heckenschnitt. Sperrige Gartenabfälle, wie Stämme, dickere Äste und Wurzeln, können nicht abgegeben werden.

Den Anordnungen des ZBG-Personals auf dem Gelände ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgen der Anweisungen kann ein Platzverbot erteilt werden.

Aufgrund der aktuellen Lage sind auch Aktionstag die verschärften Vorschriften zum Kontaktverbot (Abstand halten, keine Gruppenbildung, zu beachten. Das Verlassen des Fahrzeuges ist nur zum Entladen im Bereich des Abfallsammelfahrzeuges erlaubt.

Es handelt sich um die zweite Aktion dieser Art. Diese kann auch nur durchgeführt werden, da die erste Sonderaktion am 9. April nach Einschätzung der ZBG-Verantwortlichen vorbildlich abgelaufen ist und sich auf dem Parkplatzgelände die Vorgaben des Kontaktverbotes umsetzen lassen. Es habe sich sich gezeigt, dass entsprechende Abstände unter den Bürgern sowie den Mitarbeitern des ZBG eingehalten werden können.

Der ZBG bittet alle, welchen diesen Service nutzen, den Mitarbeitern auch dieses Mal unbedingt Folge zu leisten und bei eventuellen Wartezeiten Geduld aufzubringen.

Diese Aktion hat übrigens keine Auswirkungen auf die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes an der Wilhelmstraße, der auch weiterhin geschlossen bleibt.

Seitens des ZBG wird auch dieses Mal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Service nur Gladbecker Bürgern vorbehalten ist. Daher sind Kontrollen an der Einlassstelle möglich.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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