Tattoos stechen: Gesundheitliche Risiken nicht unterschätzen!

Foto: Verena N. / pixelio.de

Rihanna schmückt sich damit, so auch die halbe deutsche Fußball-Nationalmannschaft. Was sich hierzulande früher nur Matrosen, Rocker und Knastbrüder trauten, ist längst salonfähig geworden. Mittlerweile findet jeder zehnte Bundesbürger Gefallen daran, seine Haut mit mehr oder weniger kunstvollen Tätowierungen zu dekorieren. Der Gang in ein Tattoo-Studio, um sich dort unwiderruflich Tinte und Farbpigmente unter die Haut stechen zu lassen, sollte nicht einer vorübergehenden Laune entspringen, sondern vorher gut überlegt und sorgfältig geprüft sein.

Denn die resistenten Sticheleien zieren den eigenen Körper nicht nur lebenslang, sondern sie sind auch vielfach mit gesundheitlichen Risiken verbunden. „Wer etwa damit liebäugelt, die Körperkunst irgendwann wieder entfernen zu lassen, sollte wissen, dass trotz Lasertechnik und anderer moderner Verfahren Narben zurückbleiben können und die Farben unter der Haut nicht immer völlig verschwinden. Zudem kann eine Entfernung auch zusätzliche Gesundheitsschäden auslösen“, warnt die Verbraucherzentrale NRW.

Sie empfiehlt deshalb vor dem Griff zur Nadel, folgende Stichpunkte mit im Blick zu haben:

Keine Haftung bei Komplikationen

Professionelle Tätowierer sollten Kunden vor dem ersten Stich ausführlich mündlich und schriftlich über mögliche Risiken, Komplikationen, Allergien und Tattoo-Wundpflege informieren.
Künftige Tattoo-Träger müssen im Gegenzug Folgekosten auftretende Komplikationen oder für Tattoo-Entfernungen ganz oder größtenteils selbst zahlen. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel hierfür keine Kosten.

Keine Tattoos für Risikogruppen

Für Schwangere oder Patienten, die Antibiotika oder immunschwächende Medikamente einnehmen, ist die Tattoo-Prozedur aufgrund des Infektionsrisikos ungeeignet. Bei Herzerkrankungen, Diabetes oder Blutgerinnungsstörungen ist ebenfalls von einer Tätowierung abzuraten. Dies gilt auch bei einer Neigung zu Allergien, Ekzemen oder offenen Wunden. Vorsicht gilt auch bei einer Nickel-Allergie, da der vielfach hautunverträgliche Stoff bislang in vielen untersuchten Tattoo-Farben gefunden wurde.

Sterile Hygiene im Studio

Der Körperschmuck sollte von einem Experten aufgetragen werden, der eine Hygieneschulung absolviert hat und penibel auf Sauberkeit achtet. Denn bei unsachgemäßen Nadelstichen ist die Entzündungs- und Verletzungsgefahr groß. Mangelnde Hygiene kann HIV-, Hepatitis- oder andere Infektionen auslösen. Stechwillige sollten vor einer Behandlung fragen, ob im Studio ein separater Raum mit abwischbaren Oberflächen und Liegen mit frischen Einwegtüchern vorhanden ist und ob sterile Nadeln und Instrumente verwendet werden. Der Tätowierer sollte auch nur zu sterilen Einmal-Farbtuben greifen. Das Wasser zum Verdünnen der Farben sollte ebenfalls aus sterilen Einwegpackungen stammen.

Stiche und Farben haben es in sich

Durch die Stichelei mit der Tätowiernadel in tieferliegende Hautschichten können Entzündungen, Allergien und bleibende Hautschädigungen auftreten. Einige Tattoo-Tinten weisen allergieauslösende Stoffe oder problematische Azofarbstoffe auf.
In einigen gelben Tinten wurden zum Beispiel Cadmiumsalze nachgewiesen, die bei Sonnenbestrahlung starke Hautreizungen auslösen können. Schwarze Tinten, die vor allem den Ruß-Farbstoff „Carbon Black“ enthalten, sind häufig mit krebserregenden aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belastet.

Auf Prüfzertifikat bei Tattoo-Tinten achten

Gewissenhafte Körperkünstler benutzen nur unbedenkliche Farben mit Prüfzertifikat.
Um auf Nummer sicher zu gehen sollten sich Anhänger des farbigen Körperkults vom Tätowierer ihrer Wahl schriftlich bestätigen lassen, dass die verwendeten Tinten den gültigen Vorgaben entsprechen und keine krebserregenden aromatischen Amine, Nitrosamine, PAK oder Schwermetalle enthalten. Chargennummern auf den vorgelegten Zertifikaten und dem Tintenbehältnis müssen übereinstimmen.
Die Farben sollten zudem mindestens Name und Anschrift des Herstellers, sämtliche Inhaltsstoffe, die Chargennummer, ein Mindesthaltbarkeitsdatum und Angaben zur Haltbarkeit nach dem Öffnen tragen.

Weitere Infos zum trendigen Körperkult gibt’s im Online-Jugendmagazin der Verbraucherzentrale NRW unter www.vz-nrw.de/tattoos oder bei den örtlichen Umweltberatern der Verbraucherzentrale NRW. Kontakt unter: www.vz-nrw.de/umweltberatung.

Autor:

Christian Gensheimer aus Essen-Nord

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