Kunden benötigen neben einem Termin auch einen Corona-Negativtest
Einzelhändler in Gladbeck dürfen geöffnet halten

Die Einzelhändler in Gladbeck dürfen weiter geöffnet halten. Kunden benötigen zum Besuch neben einem Termin auch einen Corona-Negativtest. Achtung: Selbsttests werden nicht anerkannt. | Foto: Pixabay
  • Die Einzelhändler in Gladbeck dürfen weiter geöffnet halten. Kunden benötigen zum Besuch neben einem Termin auch einen Corona-Negativtest. Achtung: Selbsttests werden nicht anerkannt.
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Den Inzidenz-Grenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen hat der Kreis Recklinghausen bekanntlich überschritten. Daher ist nun die Rückkehr zu einem strengeren Lockdown unumgänglich.

Die entsprechende Allgemeinverfügung ist verabschiedet und auch mit der Landesregierung abgesprochen. Hier zieht der Kreis aber die "Testoption", was in der Praxis bedeutet, dass im Einzelhandel die seit dem 8. März geltenden Öffnungen beibehalten werden können. Voraussetzung ist jedoch, dass Kunden oder Besucher ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorweisen können.

Der Kreis macht damit von der Möglichkeit Gebrauch, die in der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes angeboten wird: Statt einer Schließung sollen Tests die notwendige Sicherheit bieten. Das Gesundheitsministerium in Düsseldorf hat am Samstag, 27. März, sein Einvernehmen mit der Allgemeinverfügung des Kreises erklärt, die gemeinsam mit der neuen Coronaschutzverordnung am Montag, 29. März, in Kraft tritt.

"Im Kreis Recklinghausen haben wir innerhalb kürzester Zeit ein breites und flächendeckendes Angebot für Schnelltests aufbauen können. Mittlerweile sind mehr als 200 Teststellen zugelassen. Nur dadurch ist es möglich, dass wir auf die Testoption setzen können statt die Notbremse zu ziehen, die vor allem dem Einzelhandel und die Dienstleistern erneut zur Schließung gezwungen hätte", sagt Landrat Bodo Klimpel. "Ich danke allen Apotheken, Ärzten, privaten Anbietern und natürlich auch den Hilfsorganisationen für die Unterstützung und das große Engagement."

Somit sind ab Montag, 29. März, der Betrieb von Kulturstätten wie Museen, der Verkauf von Waren im Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen nach Terminvereinbarung mit der Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit und einem negativem Schnelltest des Kunden möglich. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelmärkte, Drogerien und ähnliches bleiben geöffnet und sind von diesen Regelungen nicht betroffen. Gleiches gilt für Friseure.

Die weiteren Vorgaben der neuen Coronaschutzverordnung treten am Montag ebenfalls in Kraft. Es gilt dann im Kreisgebiet erneut eine Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum. Es dürfen sich maximal ein Hausstand plus eine weitere Person treffen - ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Eine weitere Ausnahmeregelung hat das Land für die Ostertage festgesetzt: Vom 1. bis 5. April sind auch bei einer Inzidenz über 100 zwei Hausstände mit insgesamt maximal 5 Personen zulässig.

"Es kommt also weiterhin auf jeden einzelnen an. Bitte halten Sie sich an die bestehenden Regelungen, tragen Sie medizinische Masken, halten Sie Abstand und nutzen Sie die Testmöglichkeiten", appelliert Landrat Klimpel.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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