Bürgerbegehren gegen KARO-Schließung

Die KARO-Befürworter kämpfen weiter und wollen nun ein Bürgerbegehren in Gang bringen.
  • Die KARO-Befürworter kämpfen weiter und wollen nun ein Bürgerbegehren in Gang bringen.
  • hochgeladen von Annette Robenek

Jetzt machen die Eltern aus Butendorf ernst: Mit einem Bürgerbegehren wollen sie sich dagegen wehren, dass die Stadt Gladbeck den Freizeittreff „KARO“ aus Kostengründen als Offenen Treff schließt.

Der Antrag ging per Einschreiben an die Stadt Gladbeck, 3850 Unterschriften werden von wahlberechtigten Personen benötigt, damit das Bürgerbegehren auf den Weg gebracht wird.

Michaela Reclik, die den seit Wochen laufenden Widerstand gegen die geplante KARO-Schließung an der Schachtstraße koordiniert, zeigt sich optimistisch: „Unsere erste Unterschriftensammlung war bereits sehr erfolgreich, 2300 Menschen hatten sich dabei gegen die Schließung des KARO ausgesprochen. Und wir sind sicher, dass wir bei der zweiten Aktion die erforderliche Anzahl erreichen.“

Frist von drei Monaten

Mit einem Bürgerbegehren können Bürger beantragen, anstelle des Rates über eine Angelegenheit der Stadt selbst zu entscheiden. Es wird durch den Bürgermeister entgegengenommen. Nach Vorprüfung aller rechtlichen und formellen Voraussetzungen entscheidet der Rat unverzüglich über dessen Zulässigkeit.
Wird das Bürgerbegehren als zulässig erachtet, haben die Initiatoren drei Monate Zeit, den Bürgerentscheid durchzuführen.

„Diese Zeit werden wir nutzen“, zeigt sich Michaela Reclik kämpferisch. „Die 2300 Unterschriften haben die Politik nicht interessiert, aber auf ein Bürgerbegehren muss die Stadt eingehen. Das ist unser gutes Recht und schließlich Demokratie!“

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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