Grüner Pfeil ist verboten!

Nicht alle Kreuzungen mit Verkehrsampeln dürfen mit dem so genannten "Grünen Pfeil" ausgestattet werden.
  • Nicht alle Kreuzungen mit Verkehrsampeln dürfen mit dem so genannten "Grünen Pfeil" ausgestattet werden.
  • hochgeladen von Uwe Rath

Gladbeck. Bürgermeister Ulrich Roland hat jetzt eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion beantwortet. Diese hatte eine Prüfung eines „Grünen Pfeils“ für die Rechtsabbiegerspur an der Kreuzung Konrad-Adenauer-Allee/Einmündung Postallee, angeregt.

Dies ist an besagter Stelle aber überhaupt nicht zulässig, wird aus dem Rathaus gemeldet. Bereits 1998 sei diese Möglichkeit von Straßen.NRW, der Polizei, dem Amt für öffentliche Ordnung, dem Ingenieuramt und dem Amt für Planen, Bauen, Umwelt geprüft worden. Dies habe aber zu dem Ergebnis geführt, dass der Einsatz eines Grünpfeilsignals an der genannten Stelle ausdrücklich verboten sei. Denn dem entgegenkommenden Verkehr auf der Konrad-Adenauer-Allee - aus Fahrtrichtung Gladbeck-Ost - werde per Lichtzeichen („Grünes Pfeilsignal") ein konfliktfreies Abbiegen nach links in die Postallee signalisiert.

Und eben dies sei mit einer Grünpfeilregelung nicht mehr möglich, gefährliche Situationen seien so vorprogrammiert.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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