Hebammen kämpfen weiter für ihre Rechte - Mögliche weitere Klagen gegen den Krankenhausbetreiber sind nicht auszuschließen

Harter Gegenwind bläst dem Krankenhausbetreiber auch weiterhin von den Hebammen und ihrem Rechtsbeistand Martin Löbbecke entgegen.
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Gladbeck. Wie berichtet hatte die KKEL GmbH mit zwei Kündigungswellen versucht, die plötzliche Schließung der Geburtshilfe im St. Barbara Hospital in Gladbeck Ende Dezember 2016 rechtlich absegnen zu lassen. Alle 20 Kündigungsschutzprozesse wurden allerdings zu Gunsten der Hebammen entschieden, so dass diese rechtlich noch immer Arbeitnehmer des Krankenhauses sind.

Auch der Versuch, die Schließung der Geburtshilfe im Krankenhausplan verankern zu lassen ging schief. Die Bezirksregierung Münster hat im Feststellungsbescheid vom 15. September vielmehr festgelegt, dass die Betten der Geburtshilfe im Betten-Soll verbleiben.

Ausdrücklich wurde die Krankenhausbetreiberin in diesem Bescheid darauf hingewiesen, dass die im Betten-Soll ausgewiesene Gesamtbettenzahl verbindlich ist und grundsätzlich nicht unterschritten werden darf, sondern umgesetzt werden muss.

Mit einer dritten Kündigungswelle vom 29. September will die KKEL GmbH nun erneut die Arbeitsverhältnisse der Hebammen beenden und ab 1. April 2018 eine Beschäftigung als Pflegehelferin in der Grundpflege anbieten. Die Vergütung soll von eine Tarifgruppe gesenkt werden, weil die Hebammen angeblich nicht befähigt sind, selbständig Maßnahmen der Behandlungspflege, wie zum Beispiel Injektionen, Infusionen, Transfusionen und Medikamentengabe durchzuführen. Auch dieser Versuch ist nach Einschätzung des Prozessvertreters der Hebammen Rechtsanwalt Martin Löbbecke zum Scheitern verurteilt, zumal diese Tätigkeiten in der Vergangenheit bereits zu ihren Aufgaben zählten.

Vor einigen Tagen fanden die ersten sechs Gütetermine der 5. Kammer und der 2. Kammer des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen statt. Zur Unwirksamkeit der Kündigungen führte Rechtsanwalt Löbbecke unwidersprochen aus, dass schon die neue Eingruppierung fehlerhaft ist, weil die Hebammen seit Jahrzehnten auch Behandlungspflegemaßnahmen durchgeführt hatten und nach ihrer von der Pflegedienstleitung am 13.November übergebenen Stellenbeschreibung auch künftig durchführen sollen.

Ergänzend wies Rechtsanwalt Löbbecke zur Unwirksamkeit der Unternehmerentscheidung und zur Klage auf Wiederaufnahme der Beschäftigung als Hebamme darauf hin, dass der Krankenhausplan und der Bescheid der Bezirksregierung eine gesetzliche Pflicht zum Betrieb der Geburtshilfe begründen.

Die Vorsitzende der 5. Kammer Schreckling- Kreuz ergänzte, dass auch nach einer rechtskräftigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs 1 ZR 263/14 vom 24.3.2016 eine Rechtspflicht des Krankenhausbetreibers zur Einhaltung und Umsetzung der Sollvorgaben des Krankenhausplans und des konkretisierenden Feststellungsbescheids der Bezirksregierung besteht.

Die Hebammen haben die Arbeit im St.Barbara Hospital am 13. November wieder aufgenommen, zunächst nur im Rahmen einer Prozessbeschäftigung für die Dauer des Verfahrens als Pflegehelferin mit voller Vergütung als Hebamme in der heute für sie geltenden Tarifgruppe. Eine Nachzahlung der Ihnen unstreitig zustehenden Vergütungsdifferenz für das laufende Kalenderjahr ist trotz Mahnung noch nicht erfolgt. Vielleicht wird auch hier noch eine Klage notwendig, um rechtmäßiges Verhalten zu erzwingen.

Der gesamte Prozeßverlauf bestätigt die Einschätzung von MartinLöbbecke, dass die überstürzte Schließung der Geburtshilfe einen Tag vor Heiligabend 2016 trotz bereits vereinbarter Geburtstermine rechtswidrig war und ist.

Mit Verwunderung fragt er weiter, wie lange die Kirchengemeinde St. Lamberti und die drei weiteren Kirchengemeinden dieses Verhalten ihrer Krankenhausgesellschaft noch dulden wollen, bis sie endlich einschreiten, zumal mit der kommenden Weihnachtszeit die Kinderlein bald wieder vor der Tür stehen. 

Harter Gegenwind bläst dem Krankenhausbetreiber auch weiterhin von den Hebammen und ihrem Rechtsbeistand Martin Löbbecke entgegen.
Rechtsanwalt Martin Löbbecke ist weiterhin guten Mutes, dass die Hebammen auch weiter ihre Rechte bestätigt bekommen. Vielleicht heißt es ja auch bald wieder im St. Barbara Hospital: " Ihr Kinderlein kommet"
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Lokalkompass Gladbeck aus Gladbeck

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