Kaninchen-Jagd im Südpark entsetzt Spaziergänger

Foto: Jetti Kuhlemann  / pixelio.de
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Vom lauten Knallen am Silvestertag zeigte sich die Brauckerin Jeanette Glässer unbeeindruckt, als sie mit ihrer 14-jährigen Tochter und Hündin „Tilda“ zum Spazierengehen im Südpark aufbrach. Schließlich knallt und böllert es in Brauck und Umgebung ja schon lange vor Mitternacht.

Doch was ihr dann um 13.30 Uhr im Park passiert ist, versetzte ihr einen Schreck, der nichts mit dem Anzünden von Silvesterknallern zu tun hat.
Als ihr auf dem Weg ein Jäger mit geschultertem Gewehr entgegen kam, ahnte sie wohl schon, dass das laute Knallen ringsum eventuell doch nicht nur mit Vorfreude auf den Jahreswechsel zu tun hat. Damit nicht genug, wird sie sich an die zweite Begegnung mit demselben Jäger im Südpark noch lange erinnern.
Das gemütliche Gassigehen fand ein jähes Ende, als der Waidmann plötzlich laut „Karnickel!“ schrie, zur Flinte griff und in unmittelbarer Nähe der Parkbesucher abdrückte. Ein Szenario, das Jeanette Glässer kurz die Sprache verschlag. „Ich habe gedacht, in bin im falschen Film,“ erinnert sich die Brauckerin. „Zu so einer Uhrzeit und dann noch vor den Augen meiner Tochter ohne Vorwarnung rumzuballern - das geht gar nicht. Eine Unverschämheit, einfach rücksichtslos.“
Auf die Frage, warum man nicht in der Früh auf die Pirsch gehe, habe der Jäger nur geantwortet, morgens sei auch keine bessere Zeit zum jagen, dann müsse man sich „mit Joggern rumärgern“.

Zumal sie sich sicher ist, dass der Zuweg zum Park nicht abgesperrt, noch in irgendeiner Weise auf Jagdbetrieb im Südpark hingewiesen worden ist. Und Jagdunfälle seien auch nicht eben selten. Eine gesetzliche Regelung, ein Jagdgebiet als solches zu kennzeichnen, gibt es jedoch nicht. „Im Sinnes eines guten Miteinanders wäre es wahrscheinlich sinnvoll gewesen, Schilder aufzustellen und auf die Kaninchen-Jagd hinzuweisen,“ erklärt Jochen Manz, Pressesprecher Kreis Recklinghausen.

„Der Jagdberechtigte ist laut Gesetz aber nicht verpflichtet, dies zu tun. Er kann, muss aber nicht.“ Ein Sachverhalt, der Jeanette Glässer umso mehr wundert. Hatte sie doch erwartet, dass der Gesetzgeber das Aufstellen von Hinweisschildern verlangt und sie dann selbst entscheiden darf, ob sie ein Gebiet betreten möchte, in dem scharf geschossen wird.

„Ich werde den Südpark zwar nicht meiden, aber in Zukunft doch sicherlich mit einem wachsameren Auge betreten. Damit es mich nicht mehr schockt, wenn der nächste Jäger aus dem Gebüsch hüpft.“

Foto: Jetti Kuhlemann  / pixelio.de
Wundert sich über das deutsche Jagdgesetz: Jeanette Glässer aus Brauck.
Autor:

Christian Gensheimer aus Essen-Nord

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