AG 60plus: „Resolution zum Thema Baderneuerung für ältere, bedürftige Personen beschlossen“

Gerda Fuhrmann-Hartmann, alte und neue Vorsitzende der AG 60plus der Gladbecker SPD
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Die Mitgliederversammlung der AG 60plus hat getagt: Gerda Fuhrmann-Hartmann einstimmig wurde wiedergewählt. Am vergangenen Donnerstag fand die Mitgliederversammlung der AG 60plus im SPD-Stadtverband Gladbeck statt. Neben dem Bericht des Vorstandes über die geleistete Arbeit der vergangenen zwei Jahre standen auch die Neuwahlen zum Vorstand sowie die Verabschiedung einer Resolution auf der Tagesordnung.

Vorstandsbericht

Die Vorsitzende der AG 60plus, Gerda Fuhrmann-Hartmann, berichtete vor über 30 Anwesenden aus allen Gladbecker Stadtteilen über die Arbeit der vergangenen zwei Jahre. „Wir haben eine Vielzahl an Themen, die die ältere Generation interessiert, in unseren Zusammenkünften heiß diskutiert und auch zahlreiche Initiativen gestartet,“ so Fuhrmann-Hartmann – und ergänzt: “So standen u.a. die Themen Besteuerung der Rente, Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, das Phänomen PEGIDA, die Asyl-und Flüchtlingspolitik, die Patientenrechte und Pflegebedürftigkeit sowie Heimkosten auf unserer Agenda. Über all diese Themen haben wir uns von sachkundigen Experten informieren lassen und unsere Meinungen dazu ausgetauscht.“ In der anschließenden Aussprache kam ein immer wiederkehrendes Thema aufs Trapez: „Der ÖPNV in Gladbeck“. Hier rückten vor allem die „schlechte Busverbindung“ zum Friedhof Rentfort und die Busfahrzeiten nach 20:00 Uhr in den Mittelpunkt der Diskussion.

Vorstandswahlen

Bei den Vorstandswahlen wurde die gute Arbeit der letzten zwei Jahre durch die Mitglieder honoriert. So wurde Gerda Fuhrmann-Hartmann ebenso einstimmig wiedergewählt wie ihre Stellvertreter Hans Nimphius, Manfred Jaschinski und Christa Polzer.

Resolution

Hans Nimphius stellte danach eine Resolution zum Thema Hygienestandards durch Baderneuerung für ältere, bedürftige Personen sicherstellen, vor:

"Im Land NRW gibt es immer mehr Menschen, die körperlich und finanziell als bedürftig einzustufen sind und durch nicht ausreichende bzw. nicht nutzbare Badeeinrichtungen unter hygienischen Mängeln leiden. Vor allem ältere, alleinstehende und körperlich eingeschränkte Personen sind oft nicht mehr in der Lage, in ihrer Wohnung die Badewanne in ihrem Bad zu benutzen. Ihre Körperpflege / Hygiene beschränkt sich auf Körperreinigung mit dem Waschlappen am Waschtisch. Der Einbau einer Dusche scheitert an den finanziellen Verhältnissen. Ältere Personen bekommen oft keinen Kredit bei Banken und Sparkassen, weil keine Sicherheiten vorhanden oder die Menschen schon betagter sind."

Die Forderung

Durch die Gewährung von „verlorenen Zuschüssen“ muss eine barrierefreie Badsituation für betagte, körperlich eingeschränkte Personen geschaffen werden. Gesetzliche und vertragliche Rückbaupflichten von Mietern oder ihren Bevollmächtigten sind bei Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit nicht mehr zeitgemäß. Sie sind daher vertraglich auszuschließen. Das Mietrecht ist entsprechend zu reformieren.

Begründung

Wenn einem - wegen schwerster Kriminalität - Inhaftierten, durch Richterspruch bescheinigt wird, dass viermaliges Duschen in der Woche ein Grundbedürfnis ist und ihm das durch die Anstaltsleitung gewährt werden muss, dann muss dieser Hygienestandard auch für die vorgenannte Personengruppe der Senioren gelten. Wir denken an Maßnahmen wie z.B.

• Einbau einer bodengleichen Dusche
• Grundrissveränderungen zur Schaffung notwendiger Bewegungsfläche
• Erhöhte Toilette, Haltegriffe
• Einbau verbreiteter Türen u.a.m.

Der zu fördernde Personenkreis, soll sowohl Eigentümer als auch Mieter von Wohnräumen berücksichtigen, wobei die Einkommensgrenzen in der sozialen Wohnraumförderung hierbei nicht überschritten werden dürfen. Vorrangige Fördermöglichkeiten wie z.B. durch die Pflegeversicherung sind anzurechnen. Die meisten Menschen möchten auch im hohen Lebensalter in der privaten Häuslichkeit und der gewohnten Nachbarschaft leben. Die Realisierung dieses Wunsches hängt im Wesentlichen von der Gestaltung und Ausstattung der Wohnung ab. Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW – bietet vergünstigte Kredite zur Anpassung des Bestandes. Die Hauptzielgruppe der Seniorinnen und Senioren möchte jedoch keinen Kredit aufnehmen oder erhält aufgrund des Lebensalters nur unter Schwierigkeiten ein Darlehen. Über einen Zuschuss ließen sich vielfältige Einzelmaßnahmen einfach und flexibel umsetzen. Eine Anpassung der baulichen Voraussetzungen, gerade bei älteren Menschen würde sicherlich dazu führen, dass sie länger in ihrem Haus bzw. in ihrer Wohnung, also im Quartier - auch mit Unterstützung von ambulanten Pflegediensten - verbleiben könnten und somit ein Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung vermieden / herausgezögert würde und die Kommune damit Kosten spart.

Verlorene Zuschüsse nutzen

Die jährlich vom Land NRW für den Abbau von Barrieren, in und an bestehenden Wohngebäuden, zur Verfügung gestellten Mittel werden bisher nur im begrenzten Umfang abgerufen, so dass sie am Jahresende wieder zurückgegeben werden, sog. "verlorene Zuschüsse" Es sollte vom Land NRW überlegt werden, ob die Fördervoraussetzungen für solche Baumaßnahmen in Zukunft gerade für bedürftige, ältere Menschen nicht geändert werden. Eine Möglichkeit wäre, diesem Personenkreis für derartige Umbauten „verlorene Zuschüsse“ zu gewähren - wie es auch schon den 80er Jahren gegenüber jungen Familien praktiziert worden ist. Ein solches Verfahren würde die Inanspruchnahme dieser öffentlichen Mittel sicherlich erhöhen, da ältere Personen kein Darlehen mehr aufzunehmen hätten. Eine derartige Handhabung entspräche auch der Zielsetzung des Landesprogramms „Heimat im Quartier“, wonach gerade ein Verbleiben älterer Menschen in ihrer vertrauten Umgebung angestrebt werden soll - siehe Masterplan altengerechte Quartiere NRW des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW – MGEPA NRW.

Hübner versprach Hilfe

Die Resolution wurde einstimmig beschlossen und dem Landtagsabgeordneten Michael Hübner, der nach der Ratssitzung zur Mitgliederversammlung hinzustieß, übergeben. Er versprach mitzuhelfen das Thema auf die Landesebene zu heben, damit es zu Verbesserungen bei diesem wichtigen Thema kommt.

Gerda Fuhrmann-Hartmann, alte und neue Vorsitzende der AG 60plus der Gladbecker SPD
Hans Nimphius stellte die Resolution vor
Autor:

Andreas Dunkel aus Gladbeck

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