Ein weiteres Bürgerbegehren gegen die A 52-Pläne soll es nicht geben

Beigeordnete Nina Frense und Rechtsamtsleiter Dr. Guido Hüpper verkündeten, dass die Stadt Gladbeck das erneute Bürgerbegehren gegen den geplanten Ausbau der B 224 zur A 52 aus verschiedenen Gründen nicht zulassen werde. Dabei stützt sich die Stadt Gladbeck auf die Aussage der Münsteraner Kanzlei Dr. Baumeister, im Rathaus vertreten durch Anja Wittmann, Fachanwälting für Verwaltungsrecht. | Foto: Braczko
  • Beigeordnete Nina Frense und Rechtsamtsleiter Dr. Guido Hüpper verkündeten, dass die Stadt Gladbeck das erneute Bürgerbegehren gegen den geplanten Ausbau der B 224 zur A 52 aus verschiedenen Gründen nicht zulassen werde. Dabei stützt sich die Stadt Gladbeck auf die Aussage der Münsteraner Kanzlei Dr. Baumeister, im Rathaus vertreten durch Anja Wittmann, Fachanwälting für Verwaltungsrecht.
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Gladbeck. „Unzulässig!“ Dieses Wort dominierte am Mittwochnachmittag das Pressegespräch und die nachfolgende Ratssitzung. Das bedeutet konkret: Den Gegnern einer dritten Autobahn durch Gladbeck bleibt nur noch der Klageweg. Fazit: Das Bürgerbegehren der A52-Gegner ist nicht rechtens!

So gab die Dezernentin Nina Frense dem Bürgerforum bereits früh zu bedenken, dass bereits im Vorfeld der Unterschriftenaktion rechtliche Zweifel bestanden: „Die Kosteneinschätzung wurde verkürzt und verändert abgedruckt, wichtige Hintergründe nicht erläutert und der Bürger nicht ausreichend darüber informiert, warum sich der Stadtrat für den Ausbau der B224 zu einer Autobahn entschieden hat. Frense weiter: „Die Bürger wurden getäuscht, denn die Gladbecker können auf das Bauvorhaben keinen Einfluss nehmen, auch der Rat kann das nicht, der Bürger sollte schon wissen, worüber er abstimmt bzw. seine Unterschrift leistet!“

Rechtsamtsleiter Guido Hüpper sah in der Aktion „gravierende inhaltliche Mängel – die Unterschriftenliste wurde nicht verständlich aufgebaut, also unzureichend für eine Meinungsbildung!“

Autobahngegner wollen nun klagen!

Antje Wittmann, Fachanwältin für Verwaltungsrecht von der Münsteraner Kanzlei Baumeister, betonte: „Das Bürgerforum hat wichtige Informationen über den A52-Ausbau nicht gründlich genug erläutert, es fehlte eine realistische Gesamteinschätzung." Die Anwältin weiter: „Der Rat hatte beschlossen, warum sollte der Rat diese Entscheidung wieder kippen - die Rechtsprechung hier ist streng, viele Bürgerbegehren scheitern oft an formalen Bedingungen!“ Der Rechtsdezernent Hüpper setzte noch einen `drauf: „Das Bürgerforum hat vielleicht bewusst das Risiko in Kauf genommen!“

Allerdings erwies sich die Anzahl der Unterschriften (fast 4.900 Gladbecker stimmten gegen die A52) „als ausreichend“, die beiden Stadtvertreter beurteilten dagegen die Bürgeraktion für den Erhalt des Jugendzentrums Karo als positiv, „denn hier lief formal alles richtig!“

Bei der anschließenden Ratssitzung nahmen vor allem die Autobahnparteien CDU, SPD, FDP und die Grünen das Ergebnis mit großer Zufriedenheit auf, die Opposition (Linke, DKP-BiG und ABI) sprachen von „juristischen Tricksereien!“ und verweigerten die Teilnahme an der Abstimmung.

Negativ bewertet wurde das Fehlen der drei Initiatoren Matthias Raith, Wolfgang Schneider und Burchard Strunz auf den Zuhörerbänken, immerhin zeigten die A52-Gegner in der Innenstadt ihren Unmut, eine kleinere Gruppe lud vor dem Rathaus zu einem „Anti-A52-Grillfest!“

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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