Gesetzeslücke muss geschlossen werden!

Ja, es ist verdammt ärgerlich, wenn an frisch gestrichenen Laternenmasten entlang der Horster Straße im Stadtsüden irgendwelche Parteiaufkleber pappen.

Auf den Reinigungskosten bleibt die Stadt Gladbeck und damit der Steuerzahler sitzen, denn den Täter wird man wohl kaum noch ermitteln können. Und die Partei, aus deren Fundus die Aufkleber ohne Zweifel stammen, kann nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Wieso eigentlich nicht? Gilt hier nicht das Verursacher-Prinzip? Wenn die Partei die Aufkleber nicht hätte produzieren lassen, wären die Dinger doch auch nicht in Umlauf geraten und auch nicht an den Laternenmasten gelandet. Warum bitteschön genießen Parteien mit ihren Aufklebern einen Sonderstatus?

Also muss die Gesetzeslücke ganz schnell entsprechend geschlossen werden. Dann würden derartige Aufkleber wohl kaum noch produziert und dem ganzen Spuk wäre ganz schnell ein Ende bereitet.

Und das würde bestimmt viele Menschen in ganz Deutschland sehr freuen.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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