CDU-Antrag: Wahlrecht für Menschen mit Handicap

Hans-Joachim Kalb, stellvertretender Bürgermeister hat im Namen der CDU Fraktion den Antrag gestellt, den Punkt „Kommunalwahlrecht für Menschen mit Behinderungen“ für die Ratssitzung am 4. Juli in die Tagesordnung aufzunehmen.
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Hans-Joachim Kalb, stellvertretender Bürgermeister hat im Namen der CDU Fraktion den Antrag gestellt, den Punkt „Kommunalwahlrecht für Menschen mit Behinderungen“ für die Ratssitzung am 4. Juli in die Tagesordnung aufzunehmen.

„Die UN-Behindertenrechtskonvention ist am 26. März.2009 für Deutschland in Kraft getreten. Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“, führt Kalb in dem Antrag aus.

Nach Art. 29 a) der Konvention sei sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am öffentlichen Leben teilhaben können, was auch das Recht und die Möglichkeit einschließe, zu wählen.

Nach § 8 Ziff. 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen - KWahlG – sei derjenige vom Wahlrecht ausgeschlossen, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist.

„Auch dieser Personenkreis gehört zu den von der Konvention geschützten Menschen mit Behinderungen. Bei Ihnen kann nicht von vornherein unterstellt werden, dass sie keinen freien Willen mehr bilden oder keine Wahlentscheidung mehr treffen können“, so Kalb.

Und beantragt, dass der Rat der Stadt an die Gesetzgebungsorgane des Landes NRW appelliert, Initiativen zur Überprüfung dieses Wahlrechtsausschlusses zu ergreifen.

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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