Informationsveranstaltung mit Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann: Bergarbeiter wollen gegen die RAG klagen: Keine Streichung der Energiebeihilfe!

Hausbrand und Energiebeihilfe (Deputat) für Bergleute, Bergarbeiterrentner und -Witwen ist kein Almosen der RAG, sondern fester Bestandteil der Altersversorgung der Bergleute. Rechtsanwalt Kuhlmann machte auf mehreren Veranstaltungen deutlich, dass es bereits verschiedene Gerichtsurteile gibt, die das Deputat, sowohl in Form von Kohlen als auch als Energiebeihilfe, einer Betriebsrente gleichsetzen. Diese Leistungen sind „erarbeitete Anwartschaften“ auf Lebenszeit! Es gibt zu nachträglichen Streichungen der Altersversorgung bereits Urteile bis hin zum Bundesarbeitsgericht: Dem „Arbeitnehmer“ darf eine Betriebsrenten ähnliche Leistung eben nicht einfach nachträglich abgestritten oder gekürzt werden. Das gilt auch für all diejenigen, die die Abfindung fürs gekürzte Deputat bereits ungefragt erhalten haben.
Besonders betroffen sind die aktiven Kollegen, die nach 1.7.1982 auf der Zeche angefangen haben. Ihre Verträge sahen das Deputat noch vor, der Vertrag wurde erst 2002 geändert. Denen will die RAG diesen zugesicherten Teil der Altersversorgung nachträglich komplett streichen. Bergarbeiterfamilien, die noch mit Kohle heizen, erhalten nach 2018 keine Kohlelieferung mehr und müssen ab da die viel teureren Heizkohlen auf dem Markt kaufen. Es ist davon auszugehen, dass der Preis für die Tonne Kohlen spätestens nach 2018 auf 400 bis 500 Euro steigen wird. Der Anteil des Einkommens, den alle Betroffenen fürs Wohnen ausgeben müssen, wird erheblich steigen, besonders aber für diejenigen mit Kohleheizung. Auch den Kumpeln, die bei einer Bergbaufirma arbeiten, steht das Deputat zu.
In mehreren Bergarbeiterstädten fanden bereits Versammlungen von 60 bis 200 Kumpeln statt. Inzwischen klagen weit über 400 Bergbaubetroffene gegen die Kürzung bzw. Streichung des Deputats durch die RAG. Die Chancen einer Klage gegen die RAG stehen gut, und zwar umso besser, je mehr sich daran beteiligen und dies mit geeigneten Aktionen in der Öffentlichkeit begleitet wird: Gemeinsam sind wir stark! Nur wer kämpft, kann gewinnen, wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Was soll uns abhalten, den Kampf entschlossen aufzunehmen? Wobei wir auch die kompetente Unterstützung und Beratung von Rechtsanwalt Kuhlmann haben, der bereits Kumpel gegen die RAG in anderen Fragen erfolgreich vertreten hat. Er betont, dass bei einem Erfolg der Klage, das Urteil nur denjenigen zugute kommt, die eine Klage eingereicht haben! Auch der Katholische Arbeitnehmerbund (KAB) reiht sich jetzt in die Klage ein.
Damit sich jeder Betroffene und Interessierte über die Chancen einer Klage informieren kann, laden wir zu einer Informationsveranstaltung mit dem Rechtsanwalt Kuhlmann am Mittwoch, 4. Januar 2017 um 18 Uhr im Saal des Alevitischen Vereins, Im Linnerott 88 A, Gladbeck ein.
Wir bitten alle Leser dieser Einladung die Information über die Veranstaltung anderen Kumpeln, Nachbarn und Betroffenen weiterzusagen!

Mit einem herzlichen Glück Auf!
Michael Pillibeit,
Sprecher der Stadtgruppe „Kumpel für AUF“

Autor:

Angela Kunick aus Gladbeck

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