Wunschjob oder moderne Art der Ausbeutung?

Der AfA-Vorsitzende Wolfgang Welker findet deutliche Worte für die Fehlentwicklung befristeter Beschäftigungsverhältnisse
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Befristung von Arbeitsverträgen führt nicht zu mehr Jobs

Gladbeck. Bei ihrem Treffen zum Thema „Prekäre Beschäftigungsverhältnisse“ ging die Gladbecker Abeitsgemeinschaft für Arbeitsfragen (AfA) unter anderem der Frage nach, ob Leiharbeit Chancen bietet oder in die Sackgasse führt. Kann ein Minijob ein Wunschjob sein oder ist er nur eine moderne Art der Ausbeutung? Sind befristete Arbeitsverträge ein Jobmotor oder werden Menschen in ihrer Lebensplanung eingeengt? „Die mit den Hartz-Reformen ausgeweiteten Möglichkeiten der Befristung von Arbeitsverträgen ohne sachliche Begründung (sachlich begründet wäre beispielweise eine Schwangerschaftsvertretung) hat zu keinerlei messbaren Effekten auf dem Arbeitsmarkt geführt – alle vorliegenden Zahlen belegen das“, so der Gladbecker AfA-Vorsitzende Wolfgang Welker. „Seinerzeit hatte man sich hiervon mehr Arbeitsplätze versprochen. Wir haben heute zwar eine Rekordbeschäftigung in Deutschland, jedoch ist diese zum einen auf die anhaltend stabile Konjunkturlage, begünstigt durch die Zinspolitik der EZB, und zum anderen auf die Ausweitung der Leiharbeit und der Minijobs zurückzuführen“, erläutert Welker.
„Gerade junge Menschen, die am Anfang des Berufslebens stehen, sind sehr häufig von befristeter Beschäftigung betroffen. Eine mittel- und langfristige Lebens- und Familienplanung ist unter diesen Umständen nicht möglich. Deshalb wird die AfA-Gladbeck sich innerhalb der SPD dafür stark machen, die Möglichkeit der „Befristung ohne sachliche Begründung“ wieder abzuschaffen, denn sie habe nicht den gewünschten Effekt gebracht sondern hat sich eher zu einem Druckmittel für die Arbeitgeberseite entwickelt“, kündigt Welker an. Darüber hinaus waren sich die etwa 20 Anwesenden einig, dass vor allem in Kleinbetrieben häufig Vollzeitarbeitsplätze in Minijobs umgewandelt werden um die „Sozialabgaben“ zu reduzieren. Auch wenn es bei Minijobs keine Arbeitszeitbegrenzung gebe, gelte auch hier der Mindestlohn von 8,50 € die Stunde. Möglicher Missbrauch verlange aber nach mehr Kontrolle. Vor allem müsse die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ beim Hauptzollamt mit mehr Personal ausgestattet werden. Des Weiteren wurden die geplanten gesetzlichen Änderungen im Bereich der Leiharbeit und der Werkverträge diskutiert.

Autor:

Lokalkompass Gladbeck aus Gladbeck

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