Lohn-Limit für 4.100 Reinigungskräfte

Um "Lohnausrutscher" zu vermeiden, auf den Mindestlohn achten. | Foto: IG BAU
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Gladbeck. Reinigungskräfte im Kreis Recklinghausen bekommen einen höheren Mindestlohn: Wer in der Gebäudereinigung arbeitet, muss einen Stundenlohn von mindestens 9,80 Euro bekommen. Ab diesem Monat gibt es damit für das Putzen von Büros, Supermärkten oder Wohnungen 25 Cent mehr pro Stunde.

Der tarifliche Mindestlohn ist allgemeinverbindlich – das heißt, alle Betriebe müssen ihn bezahlen. Darauf hat die Gebäudereiniger-Gewerkschaft IG BAU Emscher-Lippe-Aa hingewiesen. Auch der Mindestlohn für die Außen-Reinigung von Glas und Fassaden steigt: Fensterputzer dürfen nicht weniger als 12,98 Euro pro Stunde verdienen, so die Gewerkschaft, die das Lohn-Plus bei den letzten Tarifverhandlungen durchgesetzt hat.

„Es lohnt sich, genau darauf zu achten, ob auch tatsächlich mehr Geld auf der nächsten Lohnabrechnung steht“, sagt IG BAU-Bezirkschefin Susanne Neumann. Im Kreis Recklinghausen sind nach aktuellen Angaben der Arbeitsagentur rund 4.100 Menschen in der Gebäudereinigung beschäftigt.

Autor:

Lokalkompass Gladbeck aus Gladbeck

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