Umweltzone: Rote Karte für rote Plaketten

Das trifft auch einige Gladbecker hart: Kraftfahrzeuge, die nur über eine rote Plakette verfügen, dürfen ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr in die so genannten „Umweltzonen“ einfahren.
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Gladbeck/Ruhrgebiet. Am 1. Januar 2013 tritt die nächste Stufe der „Umweltzone Ruhrgebiet“ in Kraft und bringt eine deutliche Verschärfung mit sich: Ab dem genannten Tag dürfen nur noch Fahrzeuge, die über eine grüne oder gelbe Plakette verfügen, in die so genannte „Umweltzone“ einfahren. Fahrzeug mit roter Plakette dürfen dagegen innerhalb der „Umweltzone“ nicht mehr fahren.

Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Autobahnen und in Gladbeck kommt auch noch die B 224 hinzu.

Ausnahmeregelungen können nur in wenigen Fällen beantragt werden. Informationen hierüber git es auf der Homepage der Stadt Gladbeck (www.gladbeck.de), aber auch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes (Tel. 02043/992010 und 02043/992231) stehen für Auskünfte zur Verfügung.

Die „Umweltzone“ umfasst in Gladbeck bekanntlich alle Gebiete südlich der Hege- und Sandstraße sowie der Konrad-Adenauer-Allee und schließt an weitere „Umweltzonen“ in den Nachbarstädten Gelsenkirchen, Bottrop und Essen an.

Die „Umweltzone“ ist Bestandteil des „Luftreinhalteplanes Ruhrgebiet“, soll die Luftbelastungen durch den Kraftfahrzeugverkehr senken, die im gesamten Ruhrgebiet flächendeckend zu einem Gesundheitsproblem geworden sind.

Die Regeln für die „Umweltzone“ werden übrigens zum 1. Januar 2014 nochmals verschärft, denn dann dürfen sogar nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die ausgewiesenen „Umweltzonen“ einfahren.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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